Gesetzesfolgenabschätzung beim Bund
Ziel ist es, durch die frühzeitige Prüfung alternativer Regelungsmöglichkeiten durch Fachleute und Betroffene (Konsultation) die Qualität staatlicher Regelungen weiter zu verbessern und sie zugleich auf das erforderliche Maß zu beschränken. Auf diese Weise wird zum einen die demokratische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ausgebaut und zum anderen erhält der Gesetzgeber, das Parlament, eine bessere Grundlage für seine Entscheidung.
Arbeitshilfen
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen auf dem Bereich der Gesetzesfolgeabschätzung in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Das Bundesministerium wirkte bei der Erarbeitung folgender Arbeitshilfen mit bzw. veröffentlicht diese:
- Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung, Die Bundesregierung, Juli 2000.
- Handbuch Gesetzesfolgeabschätzung, Böhret / Konzendorf, Baden-Baden 2001 (Erstellt im Auftrag des Bundesministerium des Innern (BMI) und des Innenministeriums Baden-Württemberg).
- Praxistest zur Gesetzesfolgenabschätzung, Die Bundesregierung, Juli 2002.
- Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung.
Zudem bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ein Seminar zum Thema Gesetzesfolgenabschätzung an, das im Dezember 2008 erstmals durchgeführt wurde.
Ziel ist es, die Gesetzesfolgenabschätzung als festen Bestandteil der Rechtsetzung weiter zu etablieren und deren Qualität konstant zu verbessern.





