Das Vorhaben "Nationales Waffenregister"

Mit dem zu errichtenden Nationalen Waffenregister (NWR) werden wesentliche Informationen zu erlaubnispflichtigen Waffen in Deutschland zeitnah zentral verfügbar gemacht. Dabei sollen insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen erstmalig bundesweit elektronisch in einem Register erfasst und auf aktuellem Stand gehalten werden.

Ausgangslage
Die EU-Waffenrichtlinie (2008/51/EG) besagt in Artikel 4 Absatz 4, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass spätestens bis 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt und stets auf aktuellem Stand gehalten wird. In diesem Waffenregister sind für mindestens 20 Jahre Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer von Waffen sowie Namen und Anschriften von Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, zu registrieren und zu speichern.
Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das NWR bereits bis Ende des Jahres 2012 und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgesehenen Frist zu errichten ist. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte durch § 43a Waffengesetz (WaffG). Das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) wurde am 07.12.2011 von der Bundesregierung beschlossen. Es befindet sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren und soll zum 01.07.2012 zusammen mit einer Durchführungsverordnung zum NWRG in Kraft treten.

Ziele
Ziel des Vorhabens ist es, die Kerninformationen der bislang sehr heterogen strukturierten deutschen Waffenrechtsverwaltung aufzubereiten und in ein einheitliches nationales computergestütztes System zu überführen. Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe soll daher zeitnah nachvollziehbar sein:

  • wer Besitzer der Waffe ist
  • seit wann er die Waffe besitzt und
  • wo bzw. von wem sie erworben wurde.

Perspektivisch soll der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe nicht nur vom aktuellen Besitzer hin zu etwaigen Vorbesitzern, sondern darüber hinaus bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein.

Mit der Errichtung des NWR werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den knapp 600 lokalen Waffenbehörden erfassten registerrelevanten Informationen aufzubereiten und in eine zentrale Datenbank zu überführen. Für alle Behörden, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung waffenrechtliche Daten benötigen, wird nun erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf die im NWR gespeicherten Daten ermöglicht. Dafür werden die im NWRG definierten relevanten Daten aus den örtlichen Waffenbehörden in dem Zentralen Waffenregister (ZWR) via synchroner Kommunikation redundant vorgehalten. Die Registerbehörde wird das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln sein.
Über das NWR wird somit künftig die Einbeziehung notwendiger waffenrechtlicher Informationen in polizeiliche Lagebeurteilungen stets gewährleistet sein. Insofern leistet das NWR durch die ständige Verfügbarkeit aktueller Registerdaten für die Sicherheitsbehörden einen unmittelbaren Beitrag zur Erhöhung der Inneren Sicherheit in Deutschland.


Standard „XWaffe“
Ein Novum in der deutschen Waffenrechtsverwaltung stellen die für das NWR geschaffenen Standards und Harmonisierungen waffenrechtlicher Vorgänge dar. Ihnen kommt neben der effizienten Gestaltung von übergreifenden und medienbruchfreien E-Government-Prozessen eine besondere Bedeutung zu.
Für den Datenaustausch wurde in sehr kurzer Zeit ein neuer XÖV-Standard „XWaffe“ entwickelt, dessen XÖV-Konformität von zuständiger Stelle bestätigt wurde. Mit dem Standard XWaffe verbunden sind umfangreiche Kataloge mit verbindlichen Werten z.B. zu Kaliberangaben. Insbesondere zur Heranführung von Waffenbehörden an den neuen Standard XWaffe wurde ein „XWaffe-Dolmetscher“ entwickelt und online zur Verfügung gestellt (siehe Links). Hiermit können gebräuchliche bislang verwendete Angaben, welche aber nicht dem Standard entsprechen, in XWaffe-konforme Werte umgesetzt werden.

Sicherheit
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Gewährleistung der Sicherheit der im NWR zu speichernden Daten gelegt. Für Datenübermittlungen und Auskünfte aus dem Nationalen Waffenregister sind ausschließlich Verwaltungs-Netze zugelassen. Eine Kommunikation mit der Zentralen Komponente über das Internet ist ausgeschlossen. In Abstimmung mit dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird vom BVA als Registerbehörde der Einsatz obligatorischer Verschlüsselungstechniken vorgegeben. Weiterhin muss jede örtliche Waffenbehörde ein IT-Sicherheitskonzept entsprechend des ermittelten NWR-Schutzbedarfs erstellen.


Akteure
Die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) hat bereits im Frühjahr 2009 beim Arbeitskreis II (Innere Sicherheit) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregister (BL AG NWR) unter Leitung des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit der Facharbeit zur Errichtung eines NWR eingerichtet. Zusätzlich stellt das NWR ein priorisiertes Steuerungsvorhaben des IT-Planungsrates dar. Das Projekt „Aufbau eines Nationalen Waffenregisters“ wird von Bund, Ländern und Kommunen auf der Grundlage des durch die Föderalismusreform II neu geschaffenen Artikels 91c GG errichtet. Eine sehr enge Koordination und Zusammenarbeit des unter gemeinsamer Leitung von BMI und Innenministerium Baden-Württemberg stehenden Steuerungsvorhabens mit der BL AG NWR und deren Unterarbeitsgruppen ist gesichert. Die Projekteinbindung von Fachpersonal aus den örtlichen Waffenbehörden erfolgt über die Unterarbeitsgruppen der BL AG NWR sowie eine kommunale Expertengruppe NWR.


Teilprojekte
Das Vorhaben gliedert sich derzeit in vier Teilprojekte:

Teilprojekt 1:Aufbau und Betrieb der Zentralen Komponente (ZK) des NWR beim BVA
Teilprojekt 2:XWaffe und Schnittstellen
Teilprojekt 3:Prozesse im Waffenwesen / Teilprojekt
Teilprojekt 4:Unterstützung der Umsetzung in den örtlichen Waffenbehörden

Stufenweises Vorgehen
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Beteiligten in der durchaus heterogen strukturierten nationalen Waffenrechtsverwaltung und des Auftrages, bereits Ende 2012 das NWR errichtet zu haben, wird das Vorhaben in drei Stufen gegliedert.

Stufe I: Bis 2012 werden in Stufe I die wesentlichen Grundlagen einschließlich der Zentralen Komponente des NWR (mit Zentralem Waffenregister) und  Basisfunktionalitäten fertig gestellt.

Stufe II: Anschließend werden in Stufe II ab 2013 weitere Funktionalitäten aufgebaut und neben den Beschussämtern sollen auch Waffenhändler sowie -hersteller einbezogen. Ziel ist es hier u. a. die Daten von bisher in Papierform geführten Waffenbüchern elektronisch zu erfassen.

Stufe III: Perspektivisch ist mit der  Stufe III ab 2014 nachfolgend auch die Bürgerbeteiligung in elektronische Abläufe vorgesehen.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat auf ihren Konferenzen im Jahr 2011 die jeweiligen Sachstandberichte zum Projektstand des NWR gebilligt. Im Rahmen der Herbst-IMK 2011 wurde zudem eine Verwaltungsvereinbarung für die Errichtung und den Betrieb einer gemeinschaftlich von Bund und Ländern finanzierten Fachlichen Leitstelle NWR unterzeichnet. Diese Fachliche Leitstelle NWR wird im Jahr 2012 ihren Betrieb zur Unterstützung der Nutzer des NWR aufnehmen und bei der Behörde für Inneres und Sport in Hamburg angesiedelt sein.

Eng in den Aufbau des NWR eingebunden wurden von Beginn auch die Waffenbehörden auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und auf Bundesebene. Um größtmögliche Akzeptanz für das Projekt wurde erfolgreich in fünf regionalen Informationsveranstaltungen, einer eigens einberufenen kommunalen Expertenrunde, und in der engen Abstimmung mit Landesinnenministerien und kommunalen Spitzenverbänden geworben.

Begleitet wird der Prozess durch das Online-Angebot „NWR-Einführungslotse“, mit dem Waffenbehörden bedarfsgerecht in sechs Paketen über die Beschaffung einer NWR-konformen IT-Lösung bzw. Anpassung ihres örtlichen Waffenverwaltungssystems (ÖWS) informiert werden. Damit geeignete Systeme von den Softwareherstellern zeitgerecht bereitgestellt werden, unterzeichneten alle kommerziellen ÖWS-Anbieter im Oktober 2011 ein gemeinsames Memorandum of Unterstanding. Im Dezember 2011 wurden erste IT-Lösungen auf XWaffe-Konformität geprüft.

Die Durchführung eines Fortschrittsmonitorings zum Stand der NWR-Einführung in den Waffenbehörden und deren Verbindung mit der Zentralen Komponente im BVA wird das gesamte Jahr 2012 begleiten.



Stand der Informationen 01/2012

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster

Diese Seite:

© Bundesministerium des Innern - 2009-2012