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NEUES AUS DEM DIENSTRECHT Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst Artikel 30.01.2012 Wiedergewährung der Sonderzahlung im Besoldungsbereich

Das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung wurde am 27. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2842) verkündet. Es trat am 1. Januar 2012 in Kraft.

Seit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009 wird die Sonderzahlung im Bund für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten nicht mehr als Einmalbetrag mit den Dezemberbezügen ausgezahlt („Weihnachtsgeld“), sondern monatlich als Teil der sonderzahlungsfähigen Bezüge. Diese Bezüge sind insbesondere das Grundgehalt, der Familienzuschlag sowie die Amts- und Stellenzulagen. Bei der Umstellung der Zahlungsweise im Juli 2009 sind diese Bezüge um 2,5 Prozent erhöht worden (erster Einbauschritt). Die Einmalzahlung mit den Dezemberbezügen ist im Gegenzug entfallen.

Die Wiedergewährung der Sonderzahlung erfolgt jetzt ebenfalls durch den Einbau in die monatlichen Bezüge, die um 2,44 Prozent steigen. Mit diesem zweiten Einbauschritt wird das Niveau der Sonderzahlung des Jahres 2006 wieder erreicht (5 Prozent der Jahresbezüge).

Ab 1. Januar 2012 gelten folgende Besoldungstabellen:

1. Grundgehalt Bundesbesoldungsordnung A, B, W und R (Anlage IV BBesG)

2. Familienzuschlag (Anlage V BBesG)

3. Auslandszuschlag (Anlage VI BBesG)

4. Anwärtergrundbetrag (Anlage VIII BBesG)

5. Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen (Anlage IX BBesG)

6. Überleitungstabelle Bundesbesoldungsordnung A (Anlage 1 BesÜG)

7. Überleitungstabelle Bundesbesoldungsordnung R (Anlage 2 BesÜG)

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