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STAATSANGEHÖRIGKEIT Migration und Integration Artikel 30.12.2004 Ansprechpartner für Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht

Wer ist für Ihre individuelle Beratung und detaillierte Auskünfte zum Staatsangehörigkeitsrecht der zuständige Ansprechpartner? Welche Behörde ist in Ihrem konkreten Fall für Nachfragen zuständig?

An wen kann man sich wenden, wenn man eingebürgert werden möchte oder sich in Angelegenheiten des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts individuell beraten lassen will?

Wenden Sie sich zunächst an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung (z.B. Ausländeramt/Passamt). Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen, ggf. auch darüber, ob sonstige Stellen (z.B. Bezirksregierungen) für Ihr Anliegen zuständig sind.

Denn für Anträge in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, einschließlich Einbürgerungen, sind bei einem Wohnsitz in Deutschland die Behörden der Bundesländer zuständig. In zahlreichen Orten wird ferner von sonstigen staatlichen oder nichtstaatlichen Beratungsstellen Information in Fragen der Einbürgerung angeboten.

Hinweis:

Das Bundesministerium des Innern hat gegenüber den örtlich zuständigen Behörden keinerlei Weisungs- oder Entscheidungsbefugnisse. Diese unterliegen insoweit nur der Aufsicht ihrer jeweiligen obersten Landesbehörde. Bei Fragen und Problemen zu laufenden Verfahren können Sie sich deshalb an das Innenministerium bzw. die Senatsverwaltung für Inneres Ihres Bundeslandes wenden.

Für dauerhaft im Ausland lebende Personen ist das Bundesverwaltungsamt - Abt. III in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.

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