Leistungen für Spätaussiedler
Die bedürftigkeitsabhängige Eingliederungshilfe für Spätaussiedler ist mit dem 31. Dezember 2004 ohne Übergangsregelungen ausgelaufen. Bedürftige erhalten – wie andere Deutsche auch - auf Antrag Arbeitslosengeld II.
Besondere Darlehen werden - und das schon seit mehr als zehn Jahren - nicht mehr gewährt.
Weiterhin gewährt wird jedoch die sog. "pauschale Eingliederungshilfe" nach § 9 Absatz 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) an Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR und den baltischen Staaten. Sie erhalten einen Ausgleich für den Gewahrsam, den sie in der Kriegs- und Nachkriegszeit erleiden mussten. Als Gewahrsam in diesem Sinne kommen insbesondere in Betracht: der Aufenthalt in der so genannten Trud-Armee, in Sondersiedlungen für deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige oder unter Kommandanturaufsicht. Berechtigt sind nur vor dem 1. April 1956 geborene Spätaussiedler, die ihre Eigenschaft als Spätaussiedler durch eine Bescheinigung (nach § 15 Absatz 1 BVFG) nachweisen müssen. Ehegatten und Abkömmlinge haben keinen Anspruch. Die Höhe der pauschalen Eingliederungshilfe aus Bundesmitteln richtet sich nach dem Geburtsdatum der Antragsteller und beträgt bei Geburt vor dem 1. Januar 1946 3.068 Euro und vom 1. Januar 1946 bis zum 31. März 1956 2.046 Euro. (Antragsbearbeitung und Auszahlung der pauschalen Eingliederungshilfe aus Bundesmitteln erfolgen durch das Bundesverwaltungsamt.)
Alle Spätaussiedler erhalten im Übrigen einen pauschalen einmaligen Ausgleich für die Kosten der Rückführung aus den Herkunftsgebieten, und zwar bei Rückführung aus der ehemaligen Sowjetunion 102 Euro, aus Rumänien 51 Euro und aus Polen 25 Euro. Nach Eintreffen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes erhalten sie zudem ein Betreuungsgeld von 11 Euro zum Erwerb von Dingen des täglichen Bedarfs. Auch diese Zahlung erfolgt einmalig.
Durch den privaten Verein Friedlandhilfe e. V. werden Spätaussiedler zudem bei Bedürftigkeit noch in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland durch Sachleistungen im Wert von 40 Euro unterstützt.




