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Politische Verantwortung für einen starken öffentlichen Dienst

Anlass
10. Potsdamer Forum für Führungskräfte im öffentlichen Dienst 2012
Datum
15.05.2012
Redner
Dr. Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern

Es gilt das gesprochene Wort

Meine Damen und Herren,

dieser Tagungsort ist von besonderer Bedeutung.

Ende März konnte sich der Bundesinnenminister mit den Arbeitnehmervertretern hier, in diesem Hotel, auf einen Tarifabschluss verständigen. Zum Schluss wurde ein für alle Seiten tragbarer Kompromiss gefunden. Das war nicht einfach. In der dritten Verhandlungsrunde von Mittwoch bis zum Samstag wurde hier, in diesen Räumen, am frühen Morgen sehr lange verhandelt. Mit einer Entgelterhöhung von insgesamt 6,3 Prozent sind die Arbeitgeber bis an die Schmerzgrenze gegangen, denn der Bundeshaushalt wird hierdurch mit rund 550 Mio. Euro Mehrkosten jährlich belastet, aber: Wir haben damit ein deutliches Signal für die Anerkennung der Leistungen unserer Beschäftigten gesetzt und gemeinsam unsere Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt: Ohne Schlichtung und ohne Erzwingungsstreiks. Dadurch haben wir gezeigt: Die Sozialpartnerschaft zwischen Bund, Kommunen und Gewerkschaften funktioniert. Dies ist aus meiner Sicht eine wichtige Voraussetzung für einen starken öffentlichen Dienst.

Was macht ansonsten einen starken öffentlichen Dienst des Bundes aus? Das ist die entscheidende Frage unserer heutigen Veranstaltung. Ich meine, es kommt hier auf zwei weitere wichtige Dinge an:

Erstens müssen Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen können, dass der öffentliche Dienst des Bundes seine Aufgaben effizient erfüllt, und zwar überall in Deutschland. Die hierfür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen müssen wir schaffen. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen Anspruch.

Zweitens: Der Arbeitgeber Bund hat bei der Erledigung der öffentlichen Aufgaben die Ansprüche seiner Beschäftigten beim Bund im Blick zu halten, denn auch die Beschäftigten haben ein Recht auf faire und passgenaue Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Phasen ihres Berufslebens.

Es ist deshalb unser Auftrag, genau hinzuschauen: Welche Ansprüche haben beide Gruppen an den Bund? Was sind die Rahmenbedingungen? Wo müssen wir steuern und gestalten? Auf diese Fragen will ich näher eingehen – zunächst aus Sicht der Bürger, dann aus Sicht der Beschäftigten:

Wir verfolgen in Deutschland seit jeher das politische Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Bundesgebietes herzustellen. An diesem Ziel hält die Bundesregierung fest.

Uns ist aber bewusst, dass die Einwohnerzahl in Deutschland zurück geht. Im Jahre 2060 werden etwa 15 - 20 Millionen Menschen weniger in unserem Land leben, vorausgesetzt die Entwicklung geht so weiter, wie wir sie beobachten. Etwa ein Drittel der Bevölkerung wird dann über 65 Jahre sein und nur rund 15 Prozent unter 20. Dabei verläuft der demografische Wandel regional sehr unterschiedlich. Die Auswirkungen treffen vor allem die ländlichen Regionen und dort die Kommunen. Für die betroffenen Verwaltungen heißt das auf eine einfache Formel gebracht: Die Bevölkerung sinkt und altert, die Aufgaben bleiben.

In den neuen Ländern beobachten wir dieses Phänomen schon länger. Von den neuen Ländern lässt sich daher Einiges im Umgang mit den demografischen Tatsachen lernen. Wir haben uns deshalb im vergangenen Jahr gemeinsam Gedanken gemacht, wie wir die private und öffentliche Infrastruktur in den betroffenen ländlichen Gebieten sichern können. Thema war auch die Verwaltungsinfrastruktur. Dabei ging es um die Frage, wie wir die Leistungen der Verwaltungen auf die geringere Nachfrage und den veränderten Bedarf einer alternden Bevölkerung anpassen können.

Wichtig ist dabei vor allem, dass wir unser Anliegen gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet nicht aus den Augen verlieren. In Bezug auf den öffentlichen Dienst heißt das: Wir müssen dafür sorgen, dass Verwaltung in der Fläche präsent bleibt.

Ich möchte dabei nicht missverstanden werden: Es muss nicht an allen Orten das gleiche Infrastrukturangebot der Verwaltung vorgehalten werden. Wir werden auf die rückläufige Bevölkerung und die damit einhergehenden veränderten Ansprüche an Verwaltungseffizienz reagieren müssen. Und zwar indem wir größere und damit wirtschaftlich leistungsfähigere Verwaltungseinheiten bilden und Behördenstandorte konzentrieren. Bürgerinnen und Bürger werden dadurch bedingt auch weitere Wege zur Verwaltung hinnehmen müssen.

Was wir deshalb brauchen, ist ein gut erreichbares Grundangebot an Verwaltungsdienstleistungen überall in Deutschland. Dies gehört zur Daseinsvorsorge wie die Ver- und Entsorgung, die Schulbildung oder die medizinische Versorgung. Die notwendigen Voraussetzungen hierfür sind schon vorhanden. Die Verwaltung kann ihre Dienste schon jetzt auf drei Wegen anbieten: mobil, immobil und virtuell. Entweder die Verwaltung ist „mobil“ und sie kommt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Oder die Bürgerinnen und Bürger wenden sich an die Verwaltung, klassisch schriftlich oder „virtuell“ über E-Mail, Internet, Telefon.

Alle diese Wege müssen aber optimiert und auf die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet werden. Dabei sehe ich auch die neuen Länder als Vorreiter.

Aktuell führen wir zwei Modellprojekte zur mobilen Verwaltung und telefonischen Auskunft in den Ländern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Modellvorhabens „Daseinsvorsorge 2030 – modern und innovativ – eine Antwort auf den demografischen Wandel“ durch. Beide Projekte setzen unterschiedliche inhaltliche Akzente. Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg erproben neue Formen der Zusammenarbeit mit ihren kreisangehörigen Kommunen mit dem Ziel, vernetzte Strukturen der Leistungserstellung aufzubauen. In Sachsen untersuchen mehrere Pilotregionen die Möglichkeiten des Einsatzes und der Nutzung der verschiedenen Formen des Bürgerservices, das sind Bürgerterminal, mobiles Bürgerbüro, telefonische Auskunft. Das ist die richtige Richtung. Hier sehe ich großes Potenzial.

Ein solches Grundangebot an Verwaltungsleistungen ist ohne die moderne Informationstechnologie undenkbar. Wesentliche Stellschraube für die sichere Versorgung in ländlichen Räumen mit Dienstleistungen der Verwaltung sind daher leistungsfähige Internetanschlüsse. Das gilt auch für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen und die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben. Wir setzen uns deshalb in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Ländern, Europa und den Kommunen für den raschen Ausbau einer flächendeckend verfügbaren Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur ein. Das ist ein hoch gestecktes Ziel, aber ich bin auch hier optimistisch.

Die Internetversorgung ist aber kein Allheilmittel. Für eine Verwaltung, die auf elektronischem Weg kommuniziert, ist es mit der Breitbandversorgung nicht getan. Dabei denke ich nicht nur an diejenigen älteren Mitbürger, die sich mit den neuen technischen Möglichkeiten nicht anfreunden möchten. Das ist legitim. Damit müssen und können wir umgehen.

Wir müssen darüber hinaus unsere rechtlichen Grundlagen modifizieren, bundesrechtliche Hemmnisse abbauen und die elektronische Kommunikation in der Verwaltung vereinfachen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem E-Government- Gesetz. Der Gesetzentwurf wird gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Ein Haupthindernis für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung ist immer noch die Schriftform. Das heißt oft praktisch, meine Damen und Herren, der „Gang zum Amt“. Die Schriftform kann zwar theoretisch schon jetzt durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Unsere praktische Erfahrung ist heute aber noch die: Faktisch bleibt es meist doch beim traditionellen Postweg, weil sich die qualifizierte elektronische Signatur nicht in der notwendigen Breite durchgesetzt hat. Mit De-Mail und dem neuen Personalausweis wird sich dies ändern.

Wir wollen weitere Technologien zur Ersetzung der Schriftform zulassen, die ausreichend sicher und einfach handhabbar sind. Dies sind zum einen De-Mail mit der Versandoption “absenderbestätigt” und zum anderen Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit dem elektronischen Identitätsnachweis des neuen Personalausweises. Daneben wird der Gesetzentwurf weitere Anreize für mehr und bessere elektronische Verwaltungsdienste setzen. Davon profitieren auch nicht internetaffine Bürgerinnen und Bürger, denn so kann die Verwaltung – etwa mit einem „front office“ im mobilen Bürgerbus – zu ihnen kommen.

Unsere Ziele sind daher: erreichbares Grundangebot, Breitbandversorgung, E-Government, denn nur dadurch kann die Verwaltung ihrem Versorgungsauftrag in der Fläche überhaupt gerecht werden. Seien wir ehrlich: Wenn wir das nicht schaffen, meine Damen und Herren, dann brauchen wir über einen starken öffentlichen Dienst gar nicht weiter zu diskutieren.

Bürgerinnen und Bürger erwarten von einer effizienten Verwaltung aber noch weitere Qualitäten. Es geht ihnen um drei Punkte: Verlässlichkeit, Finanzierbarkeit und Beteiligung.
Erstens: Verlässlichkeit heißt, dass wir sicherstellen müssen, dass öffentliche Aufgaben jederzeit – damit meine ich: kontinuierlich, unterbrechungsfrei - erfüllt werden. Dafür haben wir in Deutschland das Berufsbeamtentum und den Beamtenstatus mit einer Vielzahl von Rechten und Pflichten ausgestaltet. Dazu gehören die gesetzliche Regelung des Beamtenverhältnisses und auch das Verbot für alle Beamtinnen und Beamten, zu streiken. Der Beamtenbereich steht damit von vornherein außerhalb des Systems von Tarifvertrag und Arbeitskampf.

Ich halte dies nach wie vor für richtig, weil dies nach meiner persönlichen Überzeugung die Voraussetzung für eine ununterbrochen funktionsfähige Verwaltung ist. Mir ist bewusst, dass ich unter Gewerkschaften damit nicht nur ungeteilte Zustimmung ernte. Aber es gibt auch außerhalb von Arbeitskampfmaßnahmen wirksame Wege, die Interessen der Beamtinnen und Beamten zu artikulieren. Auch der Bund hat kein Interesse daran, gesetzliche Regelungen an den Beamtinnen und Beamten vorbei zu treffen. Deshalb haben wir nicht nur ein gesteigertes Anhörungsrecht der Spitzenorganisationen im Gesetzgebungsverfahren, das übrigens über das hinausgeht, was Verbänden ansonsten an Beteiligungsrechten nach der GGO zugebilligt wird, sondern wir haben auch gemeinsam neue Gesprächsforen geschaffen – auf Arbeits- und auf Spitzenebene. So gibt es einen regelmäßigen Austausch im Konsultationskreis und im jährlichen Spitzengespräch, zu dem der Bundesinnenminister erstmals zu Jahresbeginn eingeladen hat. Und wir haben uns bereits vorgenommen: Wir wollen im Rahmen der Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung in Kürze unseren Dialog fortsetzen.

Zweitens: Finanzierbarkeit heißt, dass die Konsolidierung des Bundeshaushalts im Fokus bleiben muss. Wenn auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung im vergangenen Monat „Deutschland im Aufwind“ sieht und Forschungsinstitute der deutschen Wirtschaft einen Zuwachs von 2,0 Prozent im Jahr 2013 zutrauen, ist dies eine gute Nachricht. Dies ändert aber leider so rasch nichts an der Finanznot der öffentlichen Haushalte.

Wir haben nach wie vor ein strukturelles Haushaltsdefizit, auf das wir mit der Schuldenbremse reagiert haben. Diese Reaktion war richtig und zwingende Antwort auf das vorhandene Defizit. Deshalb müssen wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiterhin auf die Schuldenbremse treten und tun das auch. Damit ist auch der finanzielle Rahmen für unseren öffentlichen Dienst des Bundes in Deutschland abgesteckt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle einen kleinen Blick über den Tellerrand werfen: Dieser Rahmen sollte auch der Rahmen für den öffentlichen Dienst der EU sein, deren Lasten Deutschland als EU-Nettozahler maßgeblich mit trägt. Wir sind gerade dabei, das EU-Beamtenstatut zu reformieren und auch die Methode zur jährlichen Gehaltsanpassung für die EU-Beamten zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten neu zu verhandeln. Die derzeitige Regelung läuft zum Jahresende aus. Auch hier brauchen wir so etwas wie eine „Bremse“, das heißt möglichst eine Senkung der Personalkosten, vor allem aber einen Abbau nicht zeitgemäßer Privilegien. Dafür setzt sich Deutschland mit anderen EU- Nettozahler-Staaten ganz massiv gegenüber der EU-Kommission ein.

Drittens: Bürgerbeteiligung heißt, dass wir partnerschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern in geeigneten Feldern zusammenarbeiten und neue Formen ihrer Mitsprache etablieren wollen. Wenn wir dadurch mehr Akzeptanz und Vertrauen schaffen können, ist dies in hohem Maße wünschenswert. Auf Bundesebene haben wir hier schon Einiges getan.

Seit drei Jahren können Bürgerinnen und Bürger per Mausklick ihre Anliegen einbringen oder andere Petitionen im Forum diskutieren und kommentieren.

Wir haben außerdem Regelungen für eine frühzeitige und bessere Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben auf den Weg gebracht. Für ein Projekt wie den Flughafen BER, den in Zukunft auch die Bundesregierung in verstärktem Maße nutzen dürfte, ist dies von großer Bedeutung. Den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. Natürlich ist auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung noch keine Garantie für Akzeptanz und Verfahrensbeschleunigung. Sie bietet aber in jedem Fall bessere Chancen, Konflikte zu bereinigen als eine Grundsatzdebatte in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium.

Mein Fazit zu all diesen Punkten: Der öffentliche Dienst tut Einiges, um den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger an mehr Effizienz gerecht zu werden. Dies gerade unter den veränderten Vorzeichen des demografischen Wandels. Wir alle werden aber einen langen Atem und Geduld brauchen. Eine vernünftige Verwaltungsinfrastruktur für eine abnehmende und alternde Bevölkerung ist nicht durch ein Sofortprogramm zu bewältigen. Aber: Wir sind „dran“. Im Sinne der berechtigten Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger an einen starken öffentlichen Dienst.

Jetzt komme ich zur Sicht der Beschäftigten auf den öffentlichen Dienst:
Wie wollen Beschäftigte der Verwaltung arbeiten? Welche Ansprüche haben sie? Worin zeigt sich ein starker Arbeitgeber Bund aus ihrer Sicht? Hier möchte ich an den Anfang meines Vortrags anknüpfen. Ob wir als Bund den Ansprüchen unserer Beschäftigten gerecht werden, hängt maßgeblich von zwei Punkten ab:

Erstens, ob es uns gelingt, weiterhin faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen.

Zweitens werden wir uns daran messen lassen müssen, wie wir das Zukunftsthema Demografie in den Griff bekommen – vielleicht sogar zu unseren Gunsten wenden können.

Faire Arbeitsbedingungen drücken sich auch in einem Entgelt aus, das die geleistete Arbeit wertschätzt. Ich glaube, Arbeitgeber und Gewerkschaften liegen bei diesem Punkt gar nicht grundsätzlich auseinander. Dies entnehme ich dem diesjährigen Motto von ver.di für die Tarifrunde „Wir sind es wert“, das diesen Zusammenhang deutlich macht. Und dies beweist die Tarifeinigung.

Die Einigung bedeutet für die Tarifbeschäftigten eine dauerhafte Entgelterhöhung in den nächsten beiden Jahren von insgesamt 6,3 Prozent. Daneben haben wir Verbesserungen für Auszubildende vereinbart, inklusive verbindlicher Regelungen zur Übernahme, um den öffentlichen Dienst für junge Menschen weiterhin attraktiv zu gestalten. Gelungen ist auch eine Einigung zu dem Thema Urlaubsrecht.

Die tarifliche Forderung nach einem Mindestbetrag oder einem so genannten Sockelbetrag haben wir abgelehnt, besonders, weil die Folge mehr Privatisierung und Outsourcing gewesen wäre. Entgeltgruppen, bei denen der Fachkräftemangel sich bemerkbar macht, hätten von einem Mindestbetrag gerade nicht profitiert. Das schmälert aber das Tarifergebnis nicht.

Wertschätzung ist keine Frage der Statusgruppe. Auch die Beamten und Richter des Bundes, die Soldaten und Versorgungsempfänger sollen deshalb von einer Verbesserung der Bezahlung profitieren. Das Bundeskabinett hat bereits im April eine inhalts- und zeitgleiche Übertragung auf diesen Personenkreis beschlossen. Es gelten die gleichen Prozentsätze, es gibt aber eine Besonderheit. Wie seit 1999 gesetzlich vorgegeben, werden je 0,2 Prozentpunkte je Anpassungsschritt zweckgebunden für den Aufbau der Versorgungsrücklage eingesetzt. Auch dies ist eine zukunftsgerichtete Verfahrensweise.

Neben der Bezahlung ist für faire Arbeitsbedingungen ein weiterer Faktor maßgeblich, nämlich dass dieselben Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten gelten. Altersdiskriminierende Regelungen verbieten sich per se, genauso, wie eine einseitige Stellenpolitik, die nur auf jungen Nachwuchs setzt, bei der aber das vorhandende Personal außen vor bleibt. Ich sage das auch, weil dies Abwehrreflexe in der einen oder der anderen Beschäftigtengruppe verursacht. Nämlich derjenigen, die sich jeweils benachteiligt sieht. Wir müssen daher die Interessenlage beider Beschäftigtengruppen berücksichtigen – die der jüngeren und der lebensälteren Beschäftigten.

[Alt/Jung: BAG -Urteile zur Altersdiskriminierung Entgelt/Urlaub für – Tarifbeschäftigte/ Übertragung auf die Beamten]
Diesen Punkt möchte ich anhand der Tarifeinigung 2012 erläutern: Die Sozialpartner haben auch eine Urlaubsregelung getroffen. Im Tarifbereich gelten nun 29 Urlaubstage für alle und 30 Tage ab dem 55. Lebensjahr wegen des gesteigerten Erholungsbedürfnisses. Hintergrund für die Regelung war eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Altersstaffelungen zwischen dem 30., dem 40. und ab dem 41. Lebensjahr altersdiskriminierend seien. Darauf wurde im Tarifbereich sofort reagiert. Das ist ein fairer Kompromiss, der Rechtsklarheit schafft. Im Beamtenbereich muss noch eine Regelung gefunden werden. Ob hier eine Anpassung wie für die Tarifbeschäftigten vorzunehmen ist, wird sorgfältig geprüft.

Es geht generell um einen Interessenausgleich. Und eben um eine passgenaue Personalpolitik. Wir wollen weder kleine gegen große Berufsgruppen noch Fachkräfte in Mangelbereichen gegen solche in anderen Bereichen ausspielen. Auch nicht jung gegen alt.
Deshalb besorgt mich die Aufgabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit. Jahrzehnte lang galt der Grundsatz. Ein Betrieb - ein Tarifvertrag, der für einen Ausgleich unter den verschieden großen und mächtigen Berufsgruppen gesorgt hat. Ich befürchte, dass nun viele kleine Berufsgruppen ähnlich den Piloten oder den Fluglotsen ganze Branchen lahmlegen können. Eine solche Macht halte ich für überdimensioniert. Ich habe deshalb eine persönliche Präferenz für eine Regelung des Gesetzgebers, die inhaltlich den Zustand vor der Änderung der Rechtsprechung wiederherstellt. Natürlich verfassungskonform.

Außerdem ist es deshalb im Interesse aller unserer Fachkräfte richtig, am bestehenden Tarif- und Besoldungsgefüge festzuhalten. Einen Bezahlwettlauf mit der Wirtschaft wollen wir nicht – Sie denken sich innerlich dazu: und können wir auch nicht. Darin sehe ich auch nicht unsere Zukunft. In bestimmten Bereichen und in Einzelfällen setzen wir sehr wohl und mit Erfolg auf finanzielle Anreize und reagieren auf Wettbewerbsnachteile, etwa bei der Anwerbung von IT-Fachkräften, Nautikern oder Luftfahrtingenieuren. Das gilt sowohl für den Tarifbereich mit der IT-Fachkräfte-Zulage als auch für den Beamtenbereich mit dem im März dieses Jahres eingeführten Personalgewinnungszuschlag.

Die Bezahlung und die unterschiedlichen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden uns auch in Zukunft beschäftigen. Wichtig ist hier, dass der Bund eindeutig Position bezieht und den eingeschlagenen Kurs hält.

Für die Zukunft des öffentlichen Dienstes ist die Schaffung und Erhaltung fairer Arbeitsbedingungen eine Daueraufgabe. Neuer Schwerpunkt dieser Aufgabe wird es sein, strategisch die Folgen des demografischen Wandels in den Griff zu bekommen.

Meine Damen und Herren,
wie Sie sehr wahrscheinlich wissen, hat die Bundesregierung am 25. April ihre Demografiestrategie beschlossen. Der Titel lautet: „Jedes Alter zählt“. Was steckt hinter dieser Botschaft? Dahinter steckt für alle Bereiche neben allen Besorgnissen die Erkenntnis: Der demografische Wandel bietet Chancen, die wir nutzen können und sollten. Damit verbinden sich Anspruch und Auftrag, notwendige Veränderungsprozesse aktiv anzugehen.

Dass wir weniger Kinder bekommen und durchschnittlich länger leben werden, ist mittlerweile kein Geheimnis. Daneben zeichnen sich weitere Trends ab, die wichtig sind, wenn wir Arbeitsbedingungen demografiegerecht gestalten wollen:

Die Biografien der einzelnen Menschen verändern sich, wenn wir länger leben. Bisher haben wir eine strenge Dreiteilung des Lebenslaufs in Ausbildung, Beruf und Rente. Familien werden nicht selten in einer Phase gegründet, in der die Karrierebildung noch nicht abgeschlossen ist, sondern mit der Erziehung der Kinder und vielleicht auch schon mit der Unterstützung für die eigenen Eltern unter einen Hut gebracht werden muss. Das nennt man anschaulich Rush Hour des Lebens, die geprägt ist von Überforderung und Überlastung. Außerdem werden Lebensphasen durch unterschiedliche Lebensentwürfe vielfältiger und weniger klar abgrenzbar. Wir brauchen daher mehr Flexibilität im Arbeitsleben.

Wenn die Politik also Eltern in ihrer Entscheidung für Kinder unterstützen will und hierzu die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern möchte, brauchen wir auch für den öffentlichen Dienst ein Konzept mit vielfältigen Maßnahmen. Darüber denken wir im Bundesinnenministerium gerade intensiv nach.

Wir müssen Lösungen entwickeln, die das Wissen um die unterschiedlichen Lebensphasen und die damit verbundenen Anforderungen für eine flexible und lebensphasengerechte Personalpolitik nutzen. Wir wollen idealerweise unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsbedingungen quasi im „Baukasten“ anbieten. Jeder und jede Beschäftigte kann dann – natürlich im Einklang mit den dienstlichen Erfordernissen - den passenden Baustein, die individuelle Rahmenbedingung, auswählen.

Dazu gehören primär noch flexiblere individuelle Arbeitszeiten. An dieser Stelle ist das Bundesministerium des Innern schon sehr weit: Es wird in 100 verschiedenen Arbeitszeitmodellen gearbeitet. Vielleicht lässt sich noch das eine oder andere Modell hinzudenken. Ebenso zählt der flexiblere Arbeitsort, also der Ausbau der Telearbeit und des mobilen Arbeitens dazu. Arbeiten von zu Hause ist jetzt schon Teil der deutschen Arbeitsrealität in der Privatwirtschaft. Sogar „weit mehr als jeder dritte Mittelständler bietet flexible Arbeitsorte an“, so fasste das Handelsblatt vor einigen Wochen die Ergebnisse einer aktuellen Studie zusammen. Ich bin optimistisch, dass wir unseren familienfreundlichen Status quo auch noch steigern können. Beim Thema Familienfreundlichkeit denke ich auch an die Familienpflegezeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde sie in diesem Jahr gesetzlich eingeführt, um häusliche Pflege zu unterstützen und damit verbundene Vermögenseinbußen zeitweise abzumildern. Wir werden auch im Beamtenbereich nachziehen.

Außerdem müssen wir die so genannte Rush Hour des Lebens entzerren. Dabei können wir nicht die gesellschaftlichen Anforderungen, alles in dieser Phase vereinbaren zu sollen, für unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst außer Kraft setzen. Aber wir können zum Beispiel eine Kultur des längeren Arbeitens fördern. Dadurch bleibt auch mehr Zeit für Karriere. Wir wollen einen größeren Korridor für den Ruhestandseintritt nutzen und Anreize für eine längere Tätigkeit beim Bund setzen. Daneben streben wir ein Modellprojekt an, das insbesondere Beamtinnen und Beamten mit Versorgungslücken durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung eine Verlängerung ihres Berufslebens ermöglicht. Im Sinne der besonderen Verantwortung für diese Beschäftigtengruppe im öffentlichen Dienst. Nur damit Sie mich nicht missverstehen: Diese Angebote sind freiwillig. An der Altersgrenze 67 wird nicht gerüttelt. Diese Grenze ist gesetzt.

Mehr Flexibilität und mehr Familienfreundlichkeit funktionieren insgesamt nur, wenn es uns gelingt, die individuelle Berufs- und Lebensplanung stärker in die Personalpolitik zu integrieren, also ein Demografiesensibles Personalmanagement zu etablieren. Dabei wollen wir die Behörden unterstützen und haben als Bundesregierung hierzu einen Leitfaden entwickelt.

Individuelle Arbeitsbedingungen und individuelle Wertschätzung und Anerkennung der Leistung unserer Beschäftigten sind der Schlüssel zum Erfolg. Dabei dürfen wir es nicht belassen, sondern alle Anstrengungen darauf richten, unsere hoch qualifizierte Fachkräftebasis zu sichern.

Dieses Thema beschäftigt nicht nur uns, sondern auch die Wirtschaft. Wir leben in Deutschland in harter Konkurrenz mit der Wirtschaft. Die Wirtschaft schläft nicht. Uns ist bewusst, dass wir einige strategische Vorteile haben, durch interessante und vielfältige Aufgaben mit einem hohen Sinngehalt und Identifikationspotenzial. Wir profitieren in hohem Maß von unserem erreichten Status quo in Sachen Familienfreundlichkeit. Aber auch hier legt die Wirtschaft im Hinblick auf den künftigen Fachkräftemangel deutlich nach.

Die Konsequenz für das Bundesministerium des Innern lautet daher, dass bereits heute, bevor sich der „Wettbewerb um die besten Köpfe“ verschärft, qualifizierte Arbeitskräfte eingestellt werden müssten. Die dazu erforderlichen Stellen werden aber erst später durch die altersbedingten Abgänge frei. Hier kann nach meiner Überzeugung insbesondere eine antizyklische Einstellungspolitik Abhilfe schaffen, in dem wir zusätzliche Einstellungen durch zusätzliche befristete Stellen ermöglichen. Einen zahlenmäßigen dauerhaften Aufwuchs des Stellenhaushalts wollen wir aber nicht. Den Stellenhaushalt haben wir nämlich gerade durch den Abbau von mehr als 10.0000 Stellen erfolgreich konsolidiert. Ab dem Jahr 2013 kann deshalb auf die pauschale haushaltsgesetzliche Stelleneinsparung von zuletzt 1,5 Prozent – verzichtet werden. Dies hat die Bundesregierung in den Eckwerten zum Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2013 beschlossen und damit ganz deutlich ein positives Signal für einen starken und zukunftsorientierten öffentlichen Dienst gesetzt.

Wir müssen uns auch anstrengen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus dem Kreis qualifizierter und engagierter Bewerber für uns zu gewinnen. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen hat der Bund im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration klar gemacht, dass wir mehr Migranten im öffentlichen Dienst haben wollen, weil diese Menschen längst nicht so in den Verwaltungen repräsentiert sind, wie sich dies im täglichen Leben unserer Gesellschaft zeigt. Außerdem haben Menschen mit Migrationshintergrund ein großes Potenzial: Sie sind häufig mehrsprachig, kennen unterschiedliche kulturelle Hintergründe und können das Verständnis für staatliche Entscheidungen fördern. Um den Anteil qualifizierter Migranten in den Verwaltungen zu erhöhen, müssen wir für uns als attraktive Arbeitgeber werben. Also: Interesse wecken, über uns informieren und zu uns einladen. Die Bundesregierung hat bereits eine große Anzeigenreihe und die Internetplattform www.wir-sind-bund.de mit diesem Ziel gestartet. Die Plattform bündelt 130 Ausbildungsangebote der Bundesverwaltung für junge Menschen. Rund 7.000 Besucher im März – viele davon über Facebook – belegen, dass wir eine signifikante Gruppe hierüber ansprechen.

Dieses Beispiel zeigt auch, auf welchen Wegen sich der Arbeitgeber Bund an junge Leute wenden kann, um sie für eine Tätigkeit bei uns zu begeistern. Die Bundesverwaltung kann sich hier ruhig noch etwas offensiver in der Öffentlichkeit platzieren und insbesondere die Sozialen Netzwerke noch aktiver nutzen.

All diese Maßnahmen werden wir bei der Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung gezielt vorantreiben. Die Bewältigung des demografischen Wandels fordert auch im öffentlichen Dienst alle kompetenten Akteure und muss eine Gemeinschaftsleistung werden. Deshalb fordere ich die Gewerkschaften auf, dass Sie sich hier aktiv einbringen und biete Ihnen von meiner Seite den offenen Dialog hierzu an. Wir brauchen Sie, meine Damen und Herren, mit Ihrer Erfahrung und Ihren Ideen für einen starken öffentlichen Dienst der Zukunft! Im Dienste unserer Bürgerinnen und Bürger!