"Religion und gesellschaftlicher Zusammenhalt"
- Anlass
- Rede anlässlich des 2. Regensburger Gesprächs zur Religion in der Gesellschaft
- Datum
- 12.04.2011
- Ort
- Regensburg
- Redner
- Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern
-Es gilt das gesprochene Wort-
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schaidinger,
sehr geehrter Herr Professor Gruber,
sehr geehrter Herr Professor Laux,
sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Saal – dieser geschichtliche Saal ringt einem Demut ab. Ja, die ganze Stadt atmet Geschichte und ist voller religiöser Zeugnisse.
"Religion und gesellschaftlicher Zusammenhalt" klingt als Thema zunächst sehr abstrakt. Aber die Religion hat unsere Kultur und Geschichte geprägt - bis hin zu unserer Sprache. Wir grüßen uns hier in Bayern mit "Grüß Gott", wir haben arbeitsfreie Sonn- und Feiertage und es ist in Bayern noch selbstverständlich, Kruzifixe in den Klassenzimmern zu haben.
Religion begnet uns täglich. Religion prägt unser Leben, selbst wenn wir nicht gläubig sind. Sie findet sich in alltäglichen Redewendungen, in Kunst und Kultur und – im wahrsten Sinne des Wortes – in unserem Verständnis von "Gott und der Welt" wieder.
Was kann Religion aber heute noch als Kitt, als Fundament für die Gesellschaft leisten?
Die Frage, ob Religion noch eine Bedeutung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft im 21. Jahrhundert haben wird, hat die Mehrzahl der Wissenschaftlicher noch vor zwei Jahrzehnten verneint.
Es galt lange Zeit vor allem in der Soziologie als unbestritten, dass der wissenschaftliche und technische Fortschritt, eine bessere Bildung und die Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lebensumstände die Religionen aus der Öffentlichkeit verdrängen würden. Religion, so wurde gedacht, sei für Unwissende, die Phänomene nicht erklären können. Die Religion, so wurde vorausgesagt, werde in die Sphäre des Privaten verbannt.
Bis auf wenige Einzelstimmen gilt diese Prognose heute als widerlegt. Religion wurde mit der Zunahme von Wissen nicht entzaubert. Denn es gelingt zwar der Naturwissenschaft die physische Zusammensetzung der Menschen zu erklären, aber die Psyche, die Seele des Menschen ist unergründlich. Der Mensch ist bestimmt von der Sehnsucht über seine materielle Existenz hinaus.
Je mehr es Wissenschaft, Forschung und Technik gelingt, die Geheimnisse der Schöpfung zu ergründen, desto größer ist das Staunen. Desto offensichtlicher ist, dass die gewonnenen Erkenntnisse und mit ihren immer neuen Fragen sich nicht in einer naiven „Ideologie der Machbarkeit“ erschöpfen.
Weltweit nehmen die Religionsgemeinschaften an Bedeutung zu. Nicht nur die großen Religionen finden in vielen Teilen der Welt mehr Anhänger, sondern auch kleinere Bewegungen wie die Pfingstgemeinden.
In Deutschland sind die christlichen Kirchen trotz Mitgliederschwund noch fest in der Gesellschaft verankert. So umfasst die Römisch-Katholische Kirche immer noch etwa 25,9 Millionen und die Evangelische Landeskirche ungefähr 25,4 Millionen Mitglieder.
Das sind etwa 60 Prozent der Bevölkerung.
Die übrigen 40 Prozent der Bevölkerung setzen sich aus Mitgliedern unterschiedlicher Religionsgemeinschaften und religiös nicht gebundenen Menschen zusammen.
Auch wenn innerhalb dieses Bevölkerungsteils die Mehrheit offiziell keiner Religionsgemeinschaft angehört, schätzt sich hiervon wiederum rund ein Drittel selbst als „religiös“ ein.
Die nichtchristlichen Religionen und hier vor allem der Islam wachsen in Deutschland stark.
Die Religionen verlieren insgesamt also nicht an Bedeutung, sondern bleiben neben säkularen Deutungsmodellen wesentliche Faktoren der menschlichen Sinnsuche.
Die Vielfalt der Religionen hat Rückwirkungen auf den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Die gleiche Religionszugehörigkeit ist in unserer multi-religiösen Gesellschaft keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie kann nur noch bedingt als gemeinsamer Bezugspunkt und einender Referenzrahmen wirken.
Deutschland ist heute ein weltanschaulich neutraler Staat, d.h. Religion und Staat sind getrennt.
Diese Trennung ist die Voraussetzung dafür, dass die Bürger unseres Landes ihren Glauben - und das heißt jeden Glauben - oder ihren "Nicht-Glauben" frei leben können.
Art. 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.
Einen expliziten Neutralitätsbegriff kennt das Grundgesetz nicht. Er wurde von der Rechtsprechung und hier insbesondere vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. In seiner Kruzifix-Entscheidung von 1995 heißt es:
„Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. Er darf daher den religiösen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gefährden.“ (BVerfG, NJW 1995, 2477ff.)
Die Neutralität unseres Staates führt aber nicht zu einem religionslosen Raum. Der Staat ist vielmehr den Religionen gegenüber offen. Dies zeigt sich am deutlichsten in der sogenannten „invocatio dei“ in der Präambel unseres Grundgesetzes: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“
Diese "Religionsfreundlichkeit" unterscheidet unseren Staat sowohl von der Staatskirche der skandinavischen Länder, als auch vom laizistischen Staat Frankreichs, in dem alles Religiöse aus dem öffentlichen Leben verbannt wird.
Der Staat ist religionsfreundlich. Denn der weltanschaulich neutrale Staat ist angewiesen auf wertorientiertes und gemeinschaftsfreundliches soziales Handeln seiner Bürgerinnen und Bürgern.
Wir alle kennen den inzwischen zum Gemeingut gewordenen Satz von Ernst Wolfgang Böckenförde: „Der freiheitlich, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Nach Böckenförde ist dies „das große Wagnis, das der Staat um der Freiheit Willen eingegangen ist.“
Es lohnt sich, den weiteren Kontext dieses Zitats zu lesen. Denn dass der „säkularisierte, weltliche Staat letztlich aus inneren Antrieben und Bindungskräften leben muss, die der religiöse Glaube seiner Bürger vermittelt“, bedeutet für Böckenförde, „dass die Christen diesen Staat in seiner Weltlichkeit nicht länger als etwas Fremdes, ihrem Glauben Feindliches erkennen, sondern als die Chance der Freiheit, die zu erhalten und zu realisieren auch ihre Aufgabe ist.“
Damit ist das „Rezept“ beschrieben für erfolgreiche Integration, für das friedliche Zusammenleben verschiedener kultureller Traditionen und religiöser Überzeugungen in einer Gesellschaft.
Alle Menschen sind aufgefordert, sich für den Erhalt und Aufbau des Staates einzubringen. Ohne das Sich-Einbringen der Bürgerinnen und Bürger kann kein Staat bestehen.
Ein Staat, in dem alle nur nebeneinander leben, muss scheitern! Aber der Staat braucht noch andere Fundamente, damit er mit Leben erfüllt wird: Es bedarf der Akzeptanz jedes einzelnen Bürgers des freiheitlichen Staates in seiner Eigenart.
Nicht die Nivellierung der unterschiedlichen Einstellungen und Überzeugungen, sondern die Achtung, Toleranz und Anerkennung der verschiedenen Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen macht eine pluralistische Gesellschaft nicht nur lebendig, sondern auch lebensfähig.
Eine pluralistische Gemeinschaft kann nur dann zusammenhalten, wenn alle Menschen, egal welcher Religion – ob Muslime, Christen, Juden, aber auch Atheisten – bereit sind, den Staat und seine freiheitlich-demokratische Grundordnung auch mit den Werten zu unterstützen, die sie aus ihrem jeweiligen religiösen Glauben oder Weltanschauungen erhalten.
Das sind die „Verfassungserwartungen“, von denen Böckenförde spricht, die der Staat nicht mit Zwang einfordern kann, auf die er jedoch für seine Existenz angewiesen ist. Denn erst wenn dies gelingt, werden unterschiedliche Religionen eine Gesellschaft nicht trennen, sondern werden sogar zur Voraussetzung für friedliches Zusammenleben.
In einer pluralistischen Gesellschaft müssen der Staat und die säkularen Institutionen den Religionen zuhören, ihre Sprache und Bilder verstehen.
Trotz zunehmender religiöser Vielfalt ist Deutschland ein Land, dessen Bevölkerung mehrheitlich entweder Mitglied einer christlichen Kirche oder der christlichen Tradition verbunden ist.
Das Christentum hat unser Land, unsere kulturelle, gesellschaftliche und politische Geschichte geprägt.
Wer die christlichen Symbole, Sprache und Traditionen nicht kennt, der läuft wie ein Blinder durch unser Land. Ohne christlichen Hintergrund wird man immer nur an der „Oberfläche“ unserer Kirchen, Gemäldesammlungen, Literatur und Musik verbleiben, aber niemals in deren tieferes Verständnis eindringen.
Den Regensburger Dom, die Bachkantaten oder die Evangelistenbilder von Dürer beispielsweise wird man nur mit Kenntnis ihres geschichtlichen und religiösen Kontexts ganz erfassen können.
In pluralistischen Gesellschaften, in denen religiöse Sprache und Symbole nicht mehr allgemein verständlich und akzeptiert sind, können unterschiedliche Interpretationen von Symbolen auch Konflikte verursachen und Gräben vertiefen.
Ich erinnere hier an die Kruzifix-Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009, die bei den christlichen Kirchen und ihren Mitgliedern auf heftige Kritik gestoßen sind. Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat am 18. März 2011 das Urteil von 2009 revidiert. Die Entscheidung der Großen Kammer ist endgültig.
Damit billigt das Gericht den Mitgliedstaaten des Europarates zur Frage von Kruzifixen in Klassenräumen einen weiten Beurteilungsspielraum zu. Dabei kann auch die christliche Tradition eines Landes entsprechend berücksichtigt werden.
Ich begrüße es sehr, dass das Gericht mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl vorgegangen ist. Es hat die Staaten mit ihrem sehr unterschiedlichen Verhältnis zur Religion nicht über einen Kamm geschoren, sondern differenzierte Lösungen zugelassen.
Auch wenn ich die Formulierung „passives Symbol“ für das Kruzifix nicht geglückt finde, kann ich als bekennender Christ nur unterstreichen, was damit gemeint ist:
Das Kruzifix ist kein aggressives Zeichen. Für Christen ist es ein Zeichen der erlösenden Liebe Gottes zu den Menschen. Nicht-Christen können und sollen darin aber auch eine Mahnung gegen Willkür und menschliche Grausamkeit sehen. Es lädt damit gerade zu Selbstreflexion und Toleranz ein.
Meine Damen und Herren, wir erleben derzeit in Deutschland einen Wandel der religiösen Wirklichkeit.
Mit mehr als 4 Millionen Menschen ist der Islam in Deutschland inzwischen zur größten Religion nach den beiden christlichen Kirchen geworden.
Der zunehmende religiöse Pluralismus in unserem Land ist auch für den Staat eine große Herausforderung. Wenn sich das Gefüge der Gesellschaft so nachhaltig verändert, ist auch der Staat zur sozialen Integration aufgerufen. Jedoch kann der Staat diese Aufgabe nicht alleine bewältigen. Er ist auf die Mithilfe der religiösen Gruppen und deren Mitglieder angewiesen.
Deshalb hat die Bundesregierung im Jahr 2006 mit der Einberufung der Deutschen Islamkonferenz ein eigenes Dialogforum geschaffen. Teilnehmer sind Vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen sowie Muslime.
Die Deutsche Islamkonferenz ist kein singuläres Ereignis oder die Summe in sich geschlossener Einzelveranstaltungen, sondern ein länger anhaltender Prozess.
Ziel ist es,
- den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland zu fördern,
- die Teilhabe der hier lebenden Muslime zu stärken, gesellschaftlicher Polarisierung und Abschottungsphänomenen entgegenzuwirken und
- Extremismus zu verhindern.
Die Deutsche Islamkonferenz ist jetzt in ihrer zweiten Phase, die stärker praktisch ausgerichtet ist.
Das Arbeitsprogramm für diese Legislaturperiode umfasst ein breites Themenspektrum:
- Von der religionsverfassungsrechtlichen und institutionellen Einbindung des Islams,
- über die Verbesserung des Zusammenlebens auf der Basis gemeinsamer Werte,
- bis hin zur Klärung ganz alltäglicher praktischer Fragen.
Bereits in ihrer ersten Phase (2006-2009) wurden Fragen im Zusammenhang mit der Einführung bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht diskutiert und die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen konkretisiert.
Derzeit werden in Deutschland circa 700.000 muslimische Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Es wäre ein unschätzbarer Beitrag für deren Integration, wenn man all diesen jungen Muslimen einen Islamunterricht in deutscher Sprache als ordentliches Lehrfach anbieten könnte. Denn Religionsunterricht stärkt die eigene religiöse Identität und fördert den Respekt und Toleranz gegenüber anderen Religionen.
Was die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts zurzeit noch erschwert, ist der nicht besonders hohe Organisationsgrad der Muslime in Deutschland.
Religionsunterricht in staatlichen Schulen braucht aber das Zusammenwirken von Staat und Religionsgemeinschaften. Denn die Religionsgemeinschaft muss die Grundsätze für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen definieren und die Organe oder Personen benennen.
Unter Religionsgemeinschaften versteht das Grundgesetz Vereinigungen von natürlichen Personen zur umfassenden Erfüllung der durch das religiöse Bekenntnis gestellten Aufgaben. Sie unterscheiden sich damit von religiösen Vereinen, die sich nur Teilaspekten des religiösen Lebens widmen.
Die gegenwärtig in Deutschland vorhandenen muslimischen Organisationen, zumeist Dachverbände von Moschee¬vereinen, aber auch von politischen, karitativen und kulturellen Vereinigungen, sind so vielgestaltig, dass die zuständigen Behörden der Länder zu Recht Zweifel haben, ob diese Organisationen die verfassungsrechtlich geforderten Merkmale von Religionsgemeinschaften aufweisen.
Bisher hat nur die Alevitische Gemeinde den Status einer Religionsgemeinschaft.
Deshalb suchen die Länder, die für die Prüfung zuständig sind, ob eine Organisation die Voraussetzung einer Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG erfüllt, nach pragmatischen Lösungen.
Die Islamkonferenz bietet dabei einen Rahmen für einen bundesweiten Wissens- und Erfahrungsaustausch.
Um das Projekt eines islamischen Religionsunterrichtes voranzutreiben, könnte man beispielsweise einen Beirat installieren, dem Vertreter muslimischer Gemeinschaften angehören. Eine andere Möglichkeit wäre es, den muslimischen Organisationen auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung als Religionsgemeinschaft für eine Übergangszeit eine Anerkennung auf Probe zu geben.
Ein weiteres zentrales Thema der Deutschen Islamkonferenz ist die Etablierung einer wissenschaftlich-‚theologischen‘ Disziplin Islamische Studien an deutschen Hochschulen.
Wir werden in vier Universitätsstandorten Zentren für Islamische Studien einrichten.
Bereits im Herbst 2010 wurden Tübingen und Münster/Osnabrück als Zentren für Islamische Studien ausgewählt. Die Lehre wird dort zum Wintersemester 2011/2012 beginnen.
Februar dieses Jahres sind noch die Universitäten Erlangen-Nürnberg und Frankfurt/Gießen dazu gekommen.
Der Bund wird in den nächsten fünf Jahren jeden Standort mit bis zu 4 Millionen Euro unterstützen.
Damit stellen wir sicher, dass der Islam in Deutschland eine wissenschaftlich fundierte Theologie in Forschung und Lehre entwickeln kann.
Diese wiederum wird dann die Grundlage für die qualifizierte Ausbildung für geistliche Funktionsträger und für das Religionslehramt sein. Denn um eine flächendeckende Einführung islamischen Religionsunterrichtes in Deutschland sicherstellen zu können, benötigen wir etwa 2.000 Lehrkräfte.
Die Einführung von bekenntnisorientiertem islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die Etablierung islamisch-theologischer Lehrangebote an deutschen Hochschulen sind für die institutionelle Integration des Islams von zentraler Bedeutung.
Sie zeigen aber vor allem eines: Deutschland ist nicht nur ein religionsoffenes Land. Deutschland ist auch ein religionszugewandtes Land. Diese „fördernde Neutralität“ unseres Staates ist mehr als die Toleranz eines Staates, der die Freiheit des Glaubens schützt.
Aber eine freiheitlich, tolerante Gesellschaft zeichnet sich gerade auch dadurch aus, dass sie bewusst auch Grenzen setzt.
Gegenüber – auch religiös begründetem – totalitärem Gedankengut, das sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates oder die Freiheit anderer Bürger wendet, kann und darf es keine Toleranz geben.
Wir dürfen in unserer offenen Gesellschaft die Zwangsheirat ebenso wenig dulden wie die Verhinderung medizinischer Hilfe für Angehörige, den häuslichen Arrest und die Genitalverstümmelung von Mädchen – auch wenn die Handelnden sich dabei auf traditionelle kulturelle Eigenheiten berufen.
Eine schrankenlose Freiheit kann es nicht geben. Wer für sich selbst ein Freiheitsrecht – wie z.B. das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit und freie Religionsausübung – einfordert, der muss dieses Recht auch allen anderen Menschen zubilligen.
Eine freiheitliche Gesellschaft lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Freiheit eigenverantwortlich und selbstbestimmt leben. Dazu bedarf es grundsätzlicher ethischer Werte und Orientierung. Jeder Mensch braucht Werte, nach denen er sein eigenes Leben richtet.
Dies gilt für den Einzelnen, wie für die Gesellschaft und den Staat. Wir brauchen einen Konsens über die Grundwerte, an denen sich unser Zusammenleben ausrichtet und die uns als Handlungsmaxime leiten.
Die Entwicklung der Globalisierung, die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise haben wieder Fragen nach Werten und in unserer Gesellschaft aufgeworfen.
Die Religion, die schon in der Vergangenheit Quelle wichtiger geistiger und gesellschaftlicher Strömungen war, ist auch – und gerade – in unserer Zeit der Umbrüche immer noch eine wertvolle Quelle individueller und gemeinschaftlicher Werte.
Die alles entscheidende Frage lautet aber: Woran orientieren wir uns? Was ist der Kompass für unser Handeln?
Die Antwort ist aus meiner Sicht einfach. Dreh- und Angelpunkt unseres Handelns ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Dies war die Lehre, die unsere Verfassungsväter und -mütter aus der Menschheitskatastrophe der NS-Diktatur und des Zweiten Weltkriegs gezogen haben.
Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen als Ausdruck seiner Gottebenbildlichkeit ist ein Nenner, auf den sich alle in unserer Gesellschaft vertretenen monotheistischen Religionen einigen können.
Hier liegt der gemeinsame Bezugspunkt, dessen einende Kraft es zu nutzen gilt.
Dabei ist es nicht Aufgabe der Politik, den Menschen zu ihrem Heil – schon gar nicht ihrem Seelenheil – zu verhelfen!
Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die eigenverantwortliche Entfaltung des einzelnen Menschen fördern. Es geht darum, erträgliche und möglichst gerechte Bedingungen unseres Miteinanders zu gestalten.
„Der Versuch, den Himmel auf Erden zu verwirklichen, produziert stets die Hölle“, so hat es Karl Popper auf den Punkt gebracht. Wohin utopische Heilsversprechungen und Ideologien führen, haben uns drastisch Kommunismus und Nationalsozialismus vor Augen geführt.
So ambivalent und spannungsreich das Verhältnis der verschiedenen Religionen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft auch sein mag, wir sind wohlberaten, Religion nicht aus dem öffentlichen Leben zu verbannen.
Wir sollten sie in ihrer verbindenden Wirkung schätzen und der Religion Raum zur Entfaltung geben.
In diesem Sinne schließe ich mit einem Zitat von André Malraux: „Das 21. Jahrhundert wird religiös sein, oder es wird nicht sein.“ Und es ist meine tiefe Überzeugung: Europa im 21. Jahrhundert wird religiös sein, oder es wird bedeutungslos sein!
