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Sicherheit Extremismusbekämpfung Pressemitteilung 19.04.2012 Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot eines Hamas-Spendenvereins

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Vereinsverbot gegen die "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V." (IHH) rechtskräftig bestätigt, weil sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 18. April 2012 entschieden, dass die Klage der "IHH" auf Anfechtung des gegen sie erlassene Vereinsverbotes abgewiesen wird.

Der Bundesinnenminister hatte am 12. Juli 2010 die IHH verboten. Dieser Verein sammelte Spenden für die Hamas, die sich gegen das Existenzrecht des Staates Israel ausspricht. Die Unterstützung der Hamas durch die IHH ist damit ein klarer Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Die wehrhafte Demokratie schützt mit dem Instrument des Vereinsverbots unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen solche verfassungsfeindlichen Vereinigungen. Mit dem Verbot werden Vereinsstrukturen zerschlagen und Vermögen eingezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil seine in der Al-Aqsa-Rechtsprechung (BVerwG 6 A 10.02 – Urteil vom 3. Dezember 2004) aufgestellten Maßstäbe ausdrücklich bestätigt. Danach ist die Unterstützung eines Hamas-Sozialvereins als unmittelbare Unterstützung der Hamas zu werten, welche sich in einen militärischen, einen politischen und einen humanitären Arm untergliedert, nach außen jedoch als untrennbar einheitliches Gebilde auftritt.

Die IHH transferierte in den Jahren 2007 bis 2010 Millionenbeträge an Hamas-Sozialvereine in den Gaza-Streifen, zunächst an die "Islamic Society", ein bereits im Al-Aqsa-Urteil der HAMAS zugeordneter Sozialverein, und nachfolgend an die "Salam Society for Relief & Development".