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PRESSEMITTEILUNG Asyl und Flüchtlingsschutz Pressemitteilung 12.05.2011 2.959 Asylanträge im April 2011

Im April 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.959 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber verringerte sich im Vergleich zum Vormonat um 568 Personen (-16,1 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 566 Personen (23,7 Prozent).

620 Personen erhielten im April 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (16,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 256 Personen (6,9 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im April 2011 2.959 Personen (Vormonat 3.527 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 568 (-16,1 Prozent) gefallen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (April 2010: 2.393 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im April 2011 um 566 (23,7 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im April 2011 waren:

Zum Vergleich

Nr.LandFebruarMärzApril
 1.Afghanistan540656544
 2.Irak500467366
 3.Serbien365334227
 4.Iran242204216
 5.Syrien160176172
 6.Mazedonien76133125
 7.Türkei131130123
 8.Kosovo89136106
 9.Russ. Föd.11414497
10.Pakistan11111175

Im April 2011 wurden neben den 2.959 Erstanträgen 406 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Das Bundesamt hat im April 2011 über die Anträge von 3.692 Personen (Vormonat: 4.394) entschieden.

Insgesamt 620 Personen (16,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 68 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 552 Personen (15,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2011 bei 256 Personen (6,9 Pro-zent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.967 Personen (53,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 849 Personen (23,0 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis April 2011 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis April 2011 haben insgesamt 13.868 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (10.304 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 3.564 Personen
(34,6 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis April 2011:

Nr.LandAnzahl
1.Afghanistan2.449
2.Irak1.958
3.Serbien1.440
4.Iran930
5.Syrien666
6.Türkei538
7.Kosovo485
8.Russ. Föd.476
9.Mazedonien444
10.Pakistan417

Neben den 13.868 Erstanträgen wurden insgesamt 1.964 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis April 2011 hat das Bundesamt 16.376 Entscheidungen (Vorjahr: 11.534) getroffen.

Insgesamt 2.416 Personen (14,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 222 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.194 Personen (13,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2011 bei 996 Personen (6,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 9.495 Personen (58,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.469 Personen (21,2 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende April 2011 23.326, darunter 20.336 Erstanträge und 2.990 Folgeanträge (Vormonat: 23.468 anhängige Verfahren, davon 20.353 Erst- und 3.115 Folgeanträge).