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Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst

In der vierten Verhandlungsrunde für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien nach langen Verhandlungen am 27. Februar 2010 auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung greift die einstimmige Empfehlung der Schlichtungskommission auf.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erklärte hierzu: "Die heutige Einigung bedeutet für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen in diesem Jahr eine Entgelterhöhung von 1,2% und im nächsten Jahr eine zeitlich gestaffelte Entgelterhöhung von 1,1%. Für den Bund führen diese Linearerhöhungen in 2010 zu Mehrkosten in Höhe von rund 105 Mio. Euro und in 2011 - aufgrund der zeitlichen Staffelung - zusätzlich zu Mehrkosten von rund 70 Mio. Euro. Die Laufzeit von 26 Monaten gibt den Arbeitgebern Planungssicherheit. Zudem wird durch den Ausbau der leistungsorientierten Bezahlung der Leistungsgedanke im öffentlichen Dienst weiter gestärkt. Die Tarifvertragsparteien haben sich außerdem auf zukunftsgerichtete strukturelle Maßnahmen geeinigt. Dazu gehören unter anderem verbesserte Beschäftigungsperspektiven für Auszubildende, flexible Alterszeitregelungen und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte, um diesen eine längere Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.
Wenngleich die gesamtwirtschaftliche Situation äußerst angespannt ist, handelt es sich bei der Einigung um einen verantwortungsbewussten Gesamtkompromiss. Ich werde mich dafür einsetzen, das Ergebnis zeitgleich auf die Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger zu übertragen."

Die wesentlichen Inhalte der Tarifeinigung sind:

  • Die Entgelte der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden steigen insgesamt um 2,3% (ab 1. Januar 2010 um 1,2%, ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6% und ab 1. August 2011 um weitere 0,5%).
  • Die Tarifbeschäftigten erhalten im Januar 2011 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240 Euro und die Auszubildenden in Höhe von 50 Euro.
  • Zu den zukunftsweisenden strukturellen Maßnahmen gehören unter anderem eine verbesserte Beschäftigungsperspektive für Auszubildende, die Fortführung der Altersteilzeit in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen sowie in geringem Maße in anderen Bereichen, ein Modell der Flexiblen Alterszeitregelungen (FALTER) und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte.
Erscheinungsdatum
28.02.2010


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