Gesellschaft und Verfassung Datenschutz Nachricht 29.06.2012 Berliner Datenschutzrunde 2012
+ Notwendige Reformschritte beim Datenschutz
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Bei der Berliner Datenschutzrunde 2012 diskutierten heute 200 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen sowie Daten- und Verbraucherschützer mit der Politik die praktischen Auswirkungen der geplanten europäischen Datenschutzverordnung.
Das Bundeministerium des Innern setzt sich für eine stärkere europäische Harmonisierung des Datenschutzes im privaten Bereich, also vor allem der Wirtschaft, ein. Es begrüßt die Bemühungen um eine neue Datenschutz-Grundverordnung auf europäischer Ebene. In die Debatte in Brüssel wird die Bundesregierung die guten Erfahrungen mit dem deutschen Datenschutzrecht einbringen. Notwendige Reformschritte beim Datenschutz müssen nun auf europäischer Ebene angesprochen werden.
Gute Erfahrungen hat Deutschland insbesondere mit der Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter sowie mit den Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes zum Datenhandel zu Werbezwecken und Scoring gemacht. Ein hochwertiger Datenschutz muss EU-weit gelten, damit die Wirtschaft europaweit nach den gleichen Spielregeln agieren kann.
Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe sieht hier ein besonderes Problem bei Firmen mit Sitz in Drittstaaten, die ihre Dienste in Deutschland und Europa anbieten. Bei der Berliner Datenschutzrunde 2012 unterstützte sie daher den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Weg, das derzeitige Niederlassungsprinzip, welches zu Wettbewerbsverzerrungen führt, durch das Marktortprinzip abzulösen. Den Reformbedarf sieht sie vor allem vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen: "Das Internet dringt in alle Lebensbereiche vor. Diese lassen sich nur bedingt einheitlich durch das Datenschutzrecht regeln"
sagte Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe.
Das geltende Datenschutzrecht wird im privaten Bereich zunehmend überstrapaziert und gibt nicht auf jede Frage zufriedenstellende Antworten. Reformen sind in zentralen Punkten dringend nötig. Die Frage, wie sich die konkrete Datenverarbeitung auf die Persönlichkeitsrechte auswirkt, muss dabei stärker ins Blickfeld gerückt werden. Technische Entwicklungen verstärken die Notwendigkeit einer deutlicheren Trennung zwischen dem öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Dies ist notwendig, um den Datenschutz im Bereich der Wirtschaft zu reformieren und dem Internetzeitalter anzupassen.
Dazu äußerte Staatssekretärin Rogall-Grothe: "Es kann nicht sein, dass der Facebook-Nutzer denselben rechtlichen Anforderungen unterliegt wie Facebook selbst und beide rechtlich gleichermaßen als Gefahrenquelle betrachtet werden. Im nicht-öffentlichen Bereich müssen wir uns daher fragen, ob wir nicht neue Wege finden müssen. Wir sollten darüber nachdenken, wie wir dort stärker eingreifen und schützen können, wo größere Gefahren für die Persönlichkeitsrechte lauern. Präventive und repressive Maßnahmen im privaten Datenschutzrecht sollten nach Risiken gestaffelt werden."
Es ist folglich ein wichtiges Anliegen des BMI, den Schutz der Persönlichkeitsrechte in das Zentrum der Regelungen zu stellen, anstatt beim einzelnen personenbezogenen Datum anzusetzen.





