Gesellschaft und Verfassung Datenschutz Nachricht 08.05.2012 Datenschutzkongress 2012
+ Dr. Friedrich plädiert für Modernisierung des Datenschutzrechts
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich fordert anlässlich der Eröffnung des 13. Datenschutzkongresses in Berlin ein "verständliches und anwenderfreundliches"
Datenschutzrecht in Europa. Das gemeinsame Ziel müsse sein: So viel Einheit wie nötig; so viel Vielfalt wie möglich. Einheitliche Regelungen seien v.a. im Bereich der Wirtschaft unverzichtbar. Für ihre Verwaltungen müssen die Mitgliedstaaten im Zweifel eigene strengere Regelungen erlassen können.
Die EU-Kommission hat Anfang dieses Jahres Vorschläge für eine Neuregelung des Datenschutzes auf EU-Ebene gemacht. Der Bundesinnenminister betonte, dass diese Initiative eine gute Grundlage für einen europäischen Datenschutz darstelle. Gleichzeitig gebe es aber noch viel zu tun. So werden etwa Privatpersonen in zu weitgehender Weise von dem Entwurf erfasst. Auf die besonderen Risiken des Internets gehe der Entwurf hingegen nur bedingt ein. Hier müsse nachgebessert werden.
"Unser Datenschutzrecht stammt im Grunde aus dem Jahr 1983, aus einer Zeit vor dem Internet"
, sagte Friedrich. Das Internet führe dazu, dass dem Datenschutzrecht im privaten und wirtschaftlichen Bereich eine viel größere Bedeutung zukomme. Das geltende Datenschutzrecht sei aber in erster Linie auf das Verhältnis Bürger-Staat zugeschnitten. Deshalb gebe es auf viele Fragen nur unzureichend Antworten, z.B. zur Rechtmäßigkeit der Anwendung des "Like"-Buttons bei Facebook.
Die gesetzlichen Regelungen müssten daher aktualisiert werden, sagte Friedrich. Die Harmonisierung des Binnenmarktes verlange europaweit einheitliche Regelungen für die Wirtschaft. "Wir wollen aber auch unsere hohen Datenschutzstandards in Deutschland schützen."
Dies gelte vor allem für das besonders sensible Bürger-Staat-Verhältnis.
+ Dr. Friedrich auf dem Kongress
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Friedrich kritisierte auch die zu weitgehende Einbeziehung privater Nutzer in den Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Rein private oder allgemein übliche Datenverarbeitung von Privatpersonen könne nicht mit der in großen Unternehmen gleichgesetzt werden. Vielmehr müssten die Persönlichkeitsrechte Privater stärker in den Fokus der Verordnung rücken. Es gehe beim Datenschutz darum, den Menschen und seine Persönlichkeit zu schützen. "Das muss Grundlage für alle datenschutzrechtliche Fragen sein.", betonte Friedrich.





