Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst Nachricht 09.05.2012 Kabinett beschließt Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts
Deckblatt des Gesetzentwurfs
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Die Bundesregierung hat am 9. Mai 2012 den vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes beschlossen. Die Reform ist aufgrund der derzeit stark zersplitterten Struktur des Verwaltungsgebührenrechts in weit über 200 Gesetzen und Verordnungen sowie der rechtlichen Unsicherheit für die Betroffenen bei der Kalkulation von Gebühren dringend erforderlich.
Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich: "Mit der grundlegenden Reform des Gebührenrechts wollen wir ein anwenderfreundliches und transparentes Recht schaffen, den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Rechtssicherheit für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung erhöhen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Kurs der Bundesregierung, mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, Bürokratie abzubauen und die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren."
Das Verwaltungsgebührenrecht soll für die gesamte Bundesverwaltung mit folgenden Schwerpunkten grundlegend modernisiert, bereinigt und vereinheitlicht werden:
- Bemessung von Gebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und grundsätzliche Ausrichtung am Kostendeckungsprinzip
Dadurch werden die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Kosten nicht nur bekannt und zuordenbar, sondern auch der Druck zu wirtschaftlichem Verwaltungshandeln erhöht. Eine möglichst einfache und rechtssichere Gebührenermittlung soll grundsätzlich durch die Verwendung von Kostenpauschalen gewährleistet werden. Durch die Möglichkeit zu Gebührenermäßigungen und –befreiungen können Unbilligkeiten vermieden und das öffentliche Interesse angemessen bei der Gebührenbestimmung berücksichtigt werden. - Konzentration der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz und Bündelung der bisher in rund 200 Fachgesetzen und -verordnungen enthaltenen Gebührenregelungen in Gebührenverordnungen der Bundesministerien
Durch die Zusammenführung sämtlicher Gebührentatbestände im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bundesministerien in einheitlich aufgebauten Gebührenverordnungen wird das Recht vereinfacht und mehr Transparenz für Bürger und Wirtschaft geschaffen. Die Verwaltung wird durch den besseren Zugang zu den Gebührenvorschriften entlastet, da sich der Bearbeitungsaufwand für den Erlass der Gebührenbescheide verringert. - Gebührenrechtliche Regelungen für öffentliche Leistungen der Behörden in den Ländern sollen grundsätzlich den Ländern überlassen werden
Dies entspricht der Verantwortung der Länder für die Gebührenerhebung von Behörden in den Ländern und Gemeinden. Die Entkopplung der Gebührenkompetenz zwischen Bund und Ländern soll die Rechtsetzung vereinfachen und beschleunigen.
Der Gesetzentwurf sieht für das Inkrafttreten der einschlägigen Neuregelungen eine Übergangsfrist von maximal 5 Jahren vor.





