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Verbunddatei gegen Rechtsextremismus im Kabinett beschlossen

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich gab am 18. Januar in der Bundespressekonferenz einen weiteren Schritt und wichtigen Meilenstein im Kampf gegen den Rechtsextremismus bekannt. Das Kabinett hat mit der Verbunddatei gegen Rechtsextremismus eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame, zentrale, standardisierte Datei geschaffen, in der sowohl die Nachrichtendienste, als auch die Polizei ihre Informationen über gewaltbezogene Rechtsextremisten einspeisen werden.

Friedrich führte dazu aus:

"Ich habe vor exakt zwei Monaten, am 18. November 2011, einen 10-Punkte- Maßnahmenkatalog vorgeschlagen und darf berichten, dass die Umsetzung dieses Maßnahmenkatalogs voranschreitet.
Der größte Teil ist bereits umgesetzt bzw. ist auf dem Weg.
Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein im Kabinett beschlossen – einen wichtigen Bestandteil dieses Maßnahmenkatalogs, nämlich die Verbunddatei.
Diese Verbunddatei ist eine sehr wertvolle und nützliche Ergänzung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus, das am 16. Dezember 2011 seine Arbeit aufgenommen hat.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei Herrn Ziercke und Herrn Fromm herzlich bedanken für die wirklich sehr zügige Umsetzung des Zentrums.
Dort sitzen die Vertreter der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder und die Polizeivertreter des Bundes und der Länder zusammen und tauschen sich über ihre Kenntnisse, über Phänomene in Arbeitsgruppen und im Plenum über ihre Arbeit zum Thema Rechtsextremismus aus.
Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Verbunddatei schaffen wir eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame, zentrale, standardisierte Datei.
In dieser Datei werden sowohl die Nachrichtendienste, als auch die Polizei ihre Informationen über gewaltbezogene Rechtsextremisten einspeisen.
Die Erkenntnisse einzelner Behörden, die in deren Dateien vorhanden sind – in ganz verschiedenen Dateien übrigens, die es bei den Länderbehörden gibt - werden in der Verbunddatei gespeichert, eingebracht und so die Erkenntnisse einzelner Behörden mit denen der anderen verknüpft.
Die Behörden werden verpflichtet diese Daten einzuspeisen und ich denke, dass wir auf diese Art und Weise eine Optimierung des Informationsflusses sichergestellt haben.
Die Datei lehnt sich von ihrer Idee und von ihrer Grundstruktur an die Antiterrordatei an, die es seit 2007 gibt. Wir hatten zunächst überlegt, ob wir die Antiterrordatei erweitern wollen. Das wäre ein möglicher Weg gewesen Allerdings haben wir ja in der Antiterrordatei andere Akteure, beispielsweise den Bundesnachrichtendienst durch den Auslandsbezug des islamistischen Terrors, so dass wir uns entschlossen haben dafür eine eigene Vorschrift zu machen – umal wir auch ein neues Instrument mit dieser Verbunddatei haben.
Wir wollen nämlich eine erweiterte Nutzung durchführen, die sogenannte „Analyse- und Recherchefähigkeit“ dieser Datei.
Es werden also nicht nur einzelne Dinge angefragt und abgefragt, sondern es können auch Daten und Begriffe miteinander verknüpft werden und im Rahmen eines Projektes abgefragt werden.
Dieses Instrument der Analysefähigkeit ist neu.
Und deswegen habe ich den Wunsch der Bundesjustizministerin zugestimmt diese Möglichkeit zunächst einmal bis zum Januar 2016 zu befristen.
Und bis dahin werden wir Erkenntnisse über die Funktionsfähigkeit und über den Nutzen dieses neuen Instruments haben.
Ich wünsche mir natürlich, dass wir es dann künftig ggf. auch im islamistischen Bereich einsetzen.
Wer wird in dieser Datei gespeichert? Das sind zum Einen Personen, die schon konkret unter Verdacht stehen einer terroristischen Vereinigung oder kriminellen Organisation anzugehören, Personen, die schon verurteilt sind, die bereits als Beschuldigte geführt werden oder auch Verdächtige und Personen, bei denen Kriegswaffen, Explosivstoffe und Ähnliches gefunden wurden.
Wir wollen darüber hinaus Rechtsextremisten speichern, die zu Gewalt aufrufen, die Gewalt unterstützen, vorbereiten oder einfach durch ihr tatsächliches Verhalten rechtsextremistische Gewalttätigkeit hervorrufen.
Und drittens haben wir schließlich Personen, die in Kontakt mit all denen die ich genannt habe, stehen - und zwar nicht nur flüchtig. Gemeint sind damit Personen, die regelmäßig engen Kontakt haben und bei denen man davon ausgehen kann, dass ihre Einbeziehung auch einen Beitrag zur Aufklärung und Verhinderung von rechtsextremistischen Gewalttaten leisten kann.
Es sind also auch die klassischen Hintermänner, Drahtzieher – wir nennen sie in einem Sammelbegriff Kontaktpersonen – die aufgenommen werden in diese Datei.
Was wird gespeichert?
Wir haben zwei unterschiedliche Kategorien: Zunächst einmal werden die Grunddatengespeichert, also üblicherweise Name, Anschrift, Geburtsdatum, besondere Merkmale. Und dann gibt es sogenannte erweiterte Daten. Diese reichen dann von Emailadressen, Kontonummern bis hin zu Führerscheinen, Lizenzen, Flugschein, Sprengausbildung und was immer man sich da vorstellen kann. Das ist ein sehr detaillierter weiterer Informationsbestand, der es dann ermöglicht, dass man im Rahmen von konkreten Rechercheprojekten auch auf diese Daten zugreift.
Wir wollen all dies auch evaluieren, also in den nächsten Jahren bewerten und werden das in der Kommission, die ich mit der Justizministerin besprochen habe, entsprechend würdigen."

Datum
18.01.2012
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