Sicherheit Kriminalitätsbekämpfung Nachricht 27.01.2012 Studie des BKA bekräftigt Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen
Eine statistische Datenerhebung des Bundeskriminalamts hat die Notwendigkeit der Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bekräftigt. Die umfassende Auswertung untersucht die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Mindestspeicherfristen vom 2. März 2010. In der Zeit von März 2010 bis April 2011 wurden hierzu in einer systematischen empirischen Untersuchung alle entsprechenden Auskunftsersuche im Hinblick auf Verkehrsdaten ausgewertet. Das Ergebnis: Die Daten sind bei den Providern oftmals bereits gelöscht, wenn bei den zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden. Ca. 85% dieser Ersuche wurden seitens der Provider nicht beantwortet, da keine entsprechenden Daten vorhanden waren. Hinsichtlich der Beauskunftung von IP-Adressen hat dies im Ergebnis dazu geführt, dass von diesem Ermittlungsansatz wegen Aussichtslosigkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird.
Für den Ermittlungserfolg hat das schwerwiegende Folgen. Nicht zuletzt sind die Strafverfolgungsbehörden auch im aktuellen Fall der aufgedeckten rechtsextremistischen Terrorzelle "NSU" beim Versuch, Unterstützer und Hintermänner der drei Täter aufzudecken, auf erhebliche Ermittlungshindernisse gestoßen, weil die Verbindungsdaten der von den drei Tätern genutzten Kommunikationsmittel zu großen Teilen nicht mehr vorhanden waren.
Die Studie kann unter dem nebenstehenden Download eingesehen werden.





