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AUSSIEDLERBEAUFTRAGTER Nachricht 12.06.2011 Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches

zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.6.1991

Am 12. Juni 2011 wurde die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland unterzeichnet. Tomasz Siemoniak, Staatssekretär im Polnischen Innenministerium, Dr. Christoph Bergner, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, sowie Bernard Gaida (deutsche Minderheit in Polen - Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften), Wieslaw Lewicki (Konvent der polnischen Organisationen in Deutschland) und Marek Wójcicki (Bund der Polen in Deutschland) unterzeichneten das Papier in Warschau. Der Unterzeichnung gingen Gespräche am Runden Tisch, Diskussionen in gemeinsamen deutsch-polnischen Arbeitsgruppen sowie bilaterale Gespräche der Regierungsvertreter voraus.

In den Gesprächen am Runden Tisch war zunächst eine Bestandsaufnahme über die bisherige Förderung vorgenommen worden. Dann wurden die Möglichkeiten künftiger Förderung der deutschen Minderheit in Polen sowie der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland erörtert. Grundlage der gegenseitigen Unterstützung bilden die Artikel 20 und 21 des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, dessen 20. Jahrestag in diesem Jahr gemeinsam gewürdigt wird.

Im Ergebnis dieser Gespräche erkennen die Vertreter der deutschen und der polnischen Regierung in beiden Gruppen – der deutschen Minderheit in Polen sowie der polnischstämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland - Potentiale zur Vertiefung der zivilgesellschaftlichen Bindungen zwischen Deutschland und Polen, die im Sinne des Freundschafts-und Nachbarschaftsvertrages genutzt und weiterentwickelt werden sollen. 

Um diese Potentiale der Verständigung besser nutzen zu können, sollen entsprechend den Bestimmungen im Nachbarschaftsvertrag Möglichkeiten geschaffen werden, damit die polnischstämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland wie auch die Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen ihre Identität in ihren jeweiligen Ländern entfalten können. 

Dementsprechend sieht die gemeinsame Erklärung eine Reihe von Maßnahmen für beide Seiten vor. Hierzu gehören insbesondere:

Zur weiteren Förderung der polnischstämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland hat die Bundesregierung die Absicht, die Einrichtung und den Erhalt einer Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland zu fördern. Im Jahre 2012 soll in Berlin eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, die die Belange aller polnischen Organisationen in Deutschland vertritt. Im Rahmen der Tätigkeit der Geschäftsstelle wird die Schaffung eines Internetportals unterstützt. Außerdem ist vorgesehen, eine Strategie zum Spracherwerb für Polnisch als Muttersprache zu erarbeiten. Die Förderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland wird fortgesetzt. 

Im Rahmen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen soll eine wissenschaftliche Analyse der undemokratischen Praktiken der Volksrepublik Polen gegenüber polnischen Bürgern deutscher Nationalität  während der kommunistischen Herrschaft erarbeitet werden. Zuschüsse, die als institutionelle Förderung Organisationen der deutschen Minderheit in Polen zugesprochen werden, sollen verstärkt werden. Insbesondere ist vorgesehen, die Tätigkeit des Hauses der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit in Gleiwitz (Gliwice) stärker zu fördern. Die Strategie zur Entwicklung des Bildungswesens der deutschen Minderheit wird überarbeitet. Die museale Präsentation und archivarische Sicherung von die deutsche Minderheit in Polen betreffenden Dokumenten soll unterstützt werden. 

Die in Berlin vorgesehene Geschäftsstelle für polnischstämmige deutsche Bürger und Polen in Deutschland, sowie das Haus der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in Gleiwitz sollen eine Brücke zwischen beiden Ländern bilden und so nachhaltig zur deutsch-polnischen Verständigung beitragen. 

Es wurde vereinbart, die Gespräche am Runden Tisch auch nach den Feierlichkeiten zum zwanzigsten Jahrestag der Unterzeichnung des Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrages fortzusetzen. Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit sollen gemeinsame identitätsstärkende Projekte für beide Gruppen gefördert werden. Zum Beispiel könnte ein Projekt zur Entwicklung der deutsch-polnischen Zweisprachigkeit von deutscher und polnischer Seite gemeinsam finanziert werden. Durch weitere deutsch-polnische Gemeinschaftsprojekte soll die Zusammenarbeit bei der Förderung beider Bevölkerungsgruppen vertieft werden. 

Trotz  der zum Teil schwierigen Verhandlungen konnte kurz vor dem 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages Einvernehmen über das Papier erreicht werden. Die  beteiligten Parteien sind  überzeugt,  einen wichtigen Beitrag zu den deutsch-polnischen Beziehungen geleistet und mit der gemeinsamen Erklärung ein Fundament für die weitere kulturelle Entfaltung der deutschen Minderheit in Polen und der  polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland gelegt zu haben.

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