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Datenschutz in der Arbeitswelt - Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz

Seit Jahrzehnten wird über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz diskutiert. Verschiedene, in der Öffentlichkeit stark beachtete Vorfälle in den vergangenen Jahren zeigen, dass eine generelle Regelung des Beschäftigtendatenschutzes notwendig ist.

Es gibt bereits heute zu vielen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes eine einzelfallbezogene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Diese ist allerdings oft uneinheitlich. Obergerichtliche Urteile sind selten. Für zahlreiche in der beruflichen Praxis vorhandene Fragen bestehen derzeit keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Soweit Regelungen vorhanden sind, finden sich diese verteilt über verschiedene Gesetze, etwa im Bundesdatenschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Telekommunikationsgesetz oder dem Telemediengesetz.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das Bundesdatenschutzgesetz um ein eigenes Kapitel für den Beschäftigtendatenschutz zu erweitern. Die Federführung hierfür liegt beim Bundesministerium des Innern.

Ein Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll bis zur Sommerpause dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Grundüberlegungen zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes, ein sogenanntes "Eckpunkte-Papier" finden Sie zum Download auf der rechten Seite.

Datum
01.04.2010
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