Nachricht 14.07.2009 Bevölkerungsschutz - Von Menschen für Menschen
Die Präsidenten von BBK und THW
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Der Bevölkerungsschutz ist wesentlicher Bestandteil der nationalen Sicherheitsarchitektur und umfasst den Katastrophen- und den Zivilschutz. Er muss bei Großschadenslagen, insbesondere bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen, schweren Unglücksfällen, sowie Epidemien / Pandemien uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder. Damit sind sie für die entsprechenden Ressourcen verantwortlich. Die Kompetenz für den Zivilschutz liegt beim Bund. Er ergänzt die Katastrophenschutzstrukturen der Länder, zum Beispiel in den Bereichen Ausstattung und Fortbildung sowie durch Informations- und Koordinationsfunktionen.
Die Bürger vor Gefahren zu schützen und ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, ist eine zentrale Aufgabe des Staates und seiner Behörden. Die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer sowie die Kreise und Kommunen sind auf diese Aufgabe auf vielfache Weise vorbereitet. Die Bandbreite der Gefahren reicht heute vom schweren Unfall, über Naturereignisse mit katastrophalen Auswirkungen bis hin zum Anschlag terroristischer Organisationen mit einem Massenanfall von Verletzten. Gerade bei Großschadenslagen ist es wichtig, dass alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) , alle Rettungs- und Hilfeleistungsorganisationen, aber auch die betroffenen Bürger im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusammenwirken: die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages und ihres Leistungsspektrums, die Bürger durch richtiges Verhalten im Rahmen von Selbstschutz, Selbsthilfe und Erster Hilfe.
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