SELBSTSCHUTZ Nachricht 05.09.2011 Vorsorge und Selbsthilfe über D 115
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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist seit dem 1. September an die einheitliche Behördenrufnummer 115 angeschlossen. Über die neue Rufnummer können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort informieren, wie sie sich etwa für Stromausfälle rüsten können oder was sie bei Hochwasser im häuslichen Bereich beachten sollten.
In den Medien wird täglich von Unfällen und Katastrophen berichtet. Meist betrifft es „andere“. Aber ganz schnell können Bürgerinnen und Bürger einem Brand, Hochwasser, Stromausfall oder anderen Gefahren ausgesetzt sein. Unaufgeregt lassen sich Vorsorgemaßnahmen besser planen und mit Ruhe lässt sich nützliches Verhalten im Notfall besser trainieren. Daher gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bereits seit vielen Jahren die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ heraus. Die Broschüre bietet eine übersichtliche Zusammenfassung von Vorsorgemaßnahmen für Katastrophenfälle und sie gibt Tipps zum Verhalten im Notfall. Bei extremen Wetterereignissen wie Sturm oder Starkregen kann der Strom stunden- oder tageweise ausfallen. Das heißt: kein Licht, keine Heizung, kein normales Kochen, keine funktionierenden Maschinen. Und was ist zu tun, wenn elektrische Geräte im Hochwasser gestanden haben und das Wasser weg ist? Einfach in Betrieb nehmen? Lieber nicht. Für diese und andere Fälle und Fragen rund um das Thema „Vorsorge und Selbsthilfe“ können Bürgerinnen und Bürger zukünftig die 115 anrufen.
Präsident Unger: Auch wir sind dabei
Quelle: BBK
"Vorsorge und Selbsthilfe sind so wichtige Themen, dass ich mich sehr darüber freue, allen Bürgerinnen und Bürgern mit der Beteiligung meiner Behörde an der Rufnummer 115 noch mehr Möglichkeiten zur Information zu öffnen,"
sagt Christoph Unger, Präsident des BBK.
Ziel des Projektes D 115 ist es, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der einheitlichen Rufnummer einen direkten Draht in die Verwaltung zu bieten. Welche Verwaltungsebene, welche Behörde oder Dienststelle für das jeweilige Anliegen zuständig ist, spielt für die Anruferinnen und Anrufer dabei keine Rolle mehr.
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