"Arbeit mit Neonazi-V-Leuten professionell"
- Datum
- 11.02.2012
Herr Minister Friedrich, Neonazis konnten 13 Jahre lang untertauchen, morden und rauben. Was ist schiefgelaufen?
Es gab nach derzeitigem Erkenntnisstand nirgends einen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der Mordserie und der Zwickauer Neonazi-Zelle. Wir haben auch keinen Beleg dafür, dass eine andere Sicherheitsstruktur von Verfassungsschutz oder Polizei geeignet gewesen wäre, diese Verbindung aufzudecken. Allein in der Nürnberger Untersuchungskommission gibt es 1200 Aktenordner, dort wurde jeder kleine Hinweis verfolgt – aber es gab, soweit ich derzeit weiß, keinen Hinweis auf Zwickau. Die andere Frage lautet, ob die Behörden jenseits der Mordserie an Ausländern nicht früher auf dieses Neonazi-Umfeld und die Unterstützerkreise hätten kommen können. Man ist damals offenbar von lokalen und regionalen Strukturen ausgegangen. Heute wissen wir, dass es Bezüge über die einzelnen Bundesländer hinaus gab. Um dies künftig früher erkennen zu können, habe ich mit unserem Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus und unserer Verbunddatei neue Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen geschaffen. Das Ziel heißt: Das darf nicht wieder geschehen.
Sowohl der Parlamentarische Untersuchungsausschuss als auch die Regierungskommission sollen prüfen, ob Behörden versagt haben und neu sortiert werden müssen. Wer hat die Deutungshoheit über die Ergebnisse?
Der Untersuchungsausschuss kann auf Basis des Untersuchungsausschussgesetzes Sachverhalte ermitteln, Zeugen befragen und vernehmen und Akteneinsicht verlangen. Die Bund-Länder-Expertenkommission bewertet die Dinge politisch aus Bund- und Ländersicht. Dabei wird sie im Einzelfall auch bei unklaren Sachverhalten gezielt nachfragen und kann dabei auf die Unterstützung von Bund und Ländern zählen.
Können Sie zusichern, dass auch die Länder dem Bundestagsausschuss rückhaltlos Akten bereitstellen?
Als Bundesminister kann ich die Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz in vollem Umfang zur Verfügung stellen. Über die Akten des Bundeskriminalamts verfügt allein der Generalbundesanwalt, solange er die Ermittlungen führt. Was die Länderakten angeht, müssen sich die Länder an ihre rechtlichen Grundlagen halten: Sie werden alles an den Bundestagsausschuss herausgeben, was der braucht, um das Verhalten von Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit Länderbehörden zu untersuchen. Dort ,wo es Abgrenzungsprobleme zu reinen länderinternen Sachverhalten gibt, wird man mit Sicherheit zugunsten des Untersuchungsausschusses entscheiden.
Schon jetzt ist beschlossen, dass Verfassungsschutz und Polizei sich besser über Rechtsextremismus austauschen und eine gemeinsame Verbunddatei bestücken. Wie soll das gehen?
Natürlich sind es zwei unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Aufträgen. . .
. . . Verfassungsschützer schützen ihre Quellen und stempeln sensible Akten als geheim – damit kommt die Polizei nicht ran. Stempeln sie nicht und machen sie zugänglich, müsste die Polizei in heiklen Fällen sofort ermitteln.
Es ist aber bislang immer gelungen, auch eingestufte Informationen der Verfassungsschutzbehörden so aufzuarbeiten, dass die Polizei die nötigen Handlungsgrundlagen hatte. Der Verfassungsschutz entscheidet, wann er die Polizei informiert. Die Polizei muss bei Hinweisen auf Straftaten sofort ermitteln. Bevor das Neonazi-Trio 1998 untertauchte, lieferte der Verfassungsschutz den Hinweis auf die Rohrbomben in deren Garage – dann war die Polizei am Zug.
Was ist das höhere Gut: der Schutz von Quellen und Informationen oder Strafverfolgung?
Beides kann nicht gegeneinander aufgewogen werden. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass strafrechtlich relevante Sachverhalte verfolgt werden.
Zur Rolle der V-Leute: Sind Sie sicher, dass die Kriterien stimmen, nach denen das Bundesamt für Verfassungsschutz sich Vertrauensleute aus der Neonazi-Szene sucht?
Soweit es das Bundesamt angeht, kann ich sagen: Hier wird sehr professionell gearbeitet. Aber V-Leute sind auch nur ein Element zur Erstellung eines Gesamtbilds. Wir müssen alle Quellen, alle Informationen zusammenfügen. Dafür gibt es jetzt das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, fordert mehr Personal aus den Landeskriminalämtern. Wenn er jene Ermittler bekommt, die 1998 bis 2011 mit der Mordserie befasst waren, stehen diese nicht mehr als Auskunftspersonen für die Untersuchungsausschüsse zur Verfügung. Ein Zufall?
Der Generalbundesanwalt hat das BKA angewiesen, sämtliche Akten zu sichten: Zwei Drittel der Ermittler kommen vom BKA, ein Drittel aus den Ländern. Die meisten Sachverhalte ergeben sich aus den Akten. Ob überhaupt einzelne Beamte nochmals vernommen werden müssen, ist fraglich. In erster Linie geht es auch nicht um das Verhalten von Einzelpersonen, sondern um das Zusammenwirken von Behörden.
Wie weit sind Sie mit der Fahndung nach sieben mit Haftbefehl gesuchten gewaltbereiten Rechtsextremen, die untergetaucht sind?
Wir sind dabei, diese Fälle und die genauen Zahlen festzustellen. Es gibt keine Zentraldatei, in der das steht. Wir haben aber durch das Abwehrzentrum den Druck auf die rechtsextreme Szene verstärkt.
Wird die NPD verboten?
Es muss nachgewiesen werden, dass die NPD trotz aller verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch den aggressiv-kämpferischen Charakter gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung hat. Nur dann hat ein Verbotsantrag Chancen auf Erfolg.
Wird die Linkspartei verboten, nachdem sie beobachtet wird?
Bei der Linkspartei gibt es ein oder mehrere linksextremistische parteiinterne Plattformen– und es liegt an der Partei selbst, sich von diesen Extremisten möglichst schnell zu trennen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen: Wie hält es die Partei mit dem Hofieren von linken Gewalttätern? Es ist ein Unterschied, ob ein führender Politiker nach einer Demo sagt: Es ist unerträglich, dass die linksextremistischen Chaoten unser Image beschädigen – oder ob er sagt: Richtig, dass die zugeschlagen haben. Das beobachtet der Verfassungsschutz. Darüber brauchen wir aber auch Informationen.

