Otto Schily (SPD): "Im öffentlichen Dienst regiert nicht der Rotstift, sondern Kreativität und Vernunft"
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Frage: Im öffentlichen Dienst regiert der Rotstift: neue Aufgaben müssen erfüllt werden, gleichzeitig wird Personal abgebaut und die Sachausstattung lässt zu wünschen übrig. Die Konkurrenzfähigkeit zur Privatwirtschaft kann so kaum noch sichergestellt werden. Im Gegenzug stellen Politik und Öffentlichkeit höchste Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Welche Perspektive geben Sie den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, auch mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte?
Schily: Es ist Unsinn zu behaupten, im öffentlichen Dienst regiere der Rotstift. Gerade weil für uns Sparen kein Selbstzweck ist, haben wir das Konzept vom "schlanken Staat" der Vorgängerregierung ad acta gelegt. Dessen Ziel hatte sich ohne neuen konzeptionellen Ansatz darauf beschränkt, schlicht Personal und Kosten zu reduzieren. Unser Leitbild des aktivierenden Staates verbindet dagegen eine neue Verantwortungsteilung von Staat und Gesellschaft mit Verwaltungsmodernisierung. Deshalb regiert jetzt im öffentlichen Dienst nicht der Rotstift, sondern Kreativität und Vernunft. Während Veränderungsprozesse in der Privatwirtschaft oft mit betriebsbedingten Kündigungen verbunden sind, gibt es in der Bundesverwaltung keine einzige. Stattdessen können sich die Beschäftigten über 7,5 Prozent Einkommenszuwachs in dieser Legislaturperiode und sichere Arbeitsplätze freuen. Die haushaltsgesetzliche Vorgabe zur Stelleneinsparung haben wir immer durch Effizienssteigerungen und die altersbedingte Fluktuation erfüllt. In diesem Jahr sind das in der gesamten Bundesverwaltung 3540 bei rund 500000 Beschäftigten insgesamt. Im Vergleich zu mancher Wirtschaftsbranche wirklich eine verkraftbare Zahl. Ungeachtet dringend erforderlicher Haushaltkonsolidierung hat die Bundesregierung im Übrigen dort, wo es norwendig ist, personell und finanziell erheblich aufgestockt. Im Sicherheitsbereich sind die Haushaltansätze unter meiner Verantwortung von 1999 bis 2003 um 16,5 Prozent (346,1 Millionen Euro) gestiegen. Zur Terrorismusbekämpfung haben wir beispielsweise allein im Bundesgrenzschutz rund 1500 und im Bundeskriminalamt rund 200 neue Einstellungen geschaffen. Wie konkurrenzfähig der öffentliche Dienst ist, zeigt sich daran, dass sich eine Vielzahl von Absolventen mit Spitzennoten um die Einstellung in die Verwaltung bewerben. Unser Land braucht eine moderne, weltoffene Verwaltung, um auch für ausländische Investoren attraktiv zu sein. Wir müssen uns endgültig von der Verwaltung obrigkeitsstaatlicher Prägung verabschieden, hin zu einer Verwaltung, die den Bürger als Kunden und Citoyen begreift. Sie muss bürgerfreundlich und leistungsstark, aber auch wirtschaftlich sein. Das schließt sich keineswegs gegenseitig aus. Wir verfügen über motivierte, leistungsstarke Mitarbeiter und nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechnik. Um unser Ziel zu erreichen, eine der modernsten Verwaltungsinfrastrukturen Europas zu schaffen, setzen wir erfolgreich erprobte Steuerungselemente wie KLR und Controlling ein. Die eGovernment-Initiative BundOnline2005, mit der wie die 376 internetfähigen dienstleistungen der Bundesverwaltung bis 2005 online verfügbar machen, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Bürgerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich ergänzen. Dass wir in diesem Umwandlungsprozess eng mit den Gewerkschaften zusammenarheiten wollen, haben wir gerade durch die Unterzeichnung von Modernisierungsvereinbarungen auch mit dem dbb bekräftigt. Meine Erfahrung ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagiert diese Reformen mittragen, eben weil sie viel lieber und motivierter in einer modernen Verwaltung arbeiten. Sie sorgen mit ihrer Leistungbereitschaft, Kreativität und ihren Erfahrungen dafür, dass Umwandlungsprozesse gelingen. Deshalb setzen wir für die nächste Legislatur auf den gezielten Einsatz von modernen Personalführungsinstrumenten wie Personalentwicklungskonzepte und Zielvereinbarungen, die wir jüngst laufbahnrechtlich verankert haben. Ein weiterer Motivationsfaktor ist eine leistungsgerechte Bezahlung. Zudem werden wir die Arbeitszeit weiter flexibilisieren. Breit gefächerte Möglichkeiten geben, Familie und Beruf besser zu verbinden, einfacher in den Beruf zurückzukehren, Zeit für Weiterbildung zu gewinnen oder auch den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten. Weiterbildung, das lebenslage Lernen unserer Beschäftigten, ist für die Motivation der Mitarbeiter und für eine nachhaltige Qualitätssicherung im öffentlichen Dienst unabdingbar. Deshalb werden wir beispielsweise rund neun Proztent (150 Millionen Euro) des Finanzierungsvolumens für unsere eGovernment-Initiative BundOnline2005 für die Schulung des Personals einsetzen.
Frage: Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Trotzdem lässt sich nicht jede öffentliche Aufgabe allein unter Kostenaspkten betrachten; der öffentliche Dienst hat sowohl eine Sozialbindung, eine Infrastrukturverpflichtung wie auch eine hoheitliche Eingriffsfunktion. Wie stehen Sie zur Privatisierung?
Schily: Staatliches Handeln orientiert sich immer am verfassungsrechtlich Gebotenen. Es gibt Bereiche, wie den der Eingriffsverwaltung, und dazu gehört der gesamte Sicherheitsbereich, aus denen sich der Staat nie zurückziehen wird. Es steht außer Frage, dass öffentliche Belange und das Gemeinwohl nicht notleiden dürfen und dass der Staat seiner sozialstaatlichen Verantwortung gerecht wird. Auch im Bereich der Daseinsvorsorge muss der Staat einen entsprechenden Rahmen gewährleisten. Andererseits hat der Staat in der Vergangenheit in vielen Bereichen Aufgaben übernommen, die nicht notwendigerweise hoheitlich wahgenommen werden müssen. Unser Leitbild des aktivierenden Staates geht von der Prämisse aus, dass das, was die Gesellschaft genauso gut oder besser kann als der Staat, die Gesellschaft selbst tun soll. Wirtschaftlich handeln bedeutet nämlich auch, dass Bürgerinnen und Bürger nicht für staatliches Handeln zahlen, das ebenso gut oder besser, aber gleichzeitig preiswerter und rascher von Privaten wahrgenommen werden kann. Damit werden zusätzliche Ressourcen für eine effizientere und bessere Aufgabenerfüllung in den Bereichen frei, in denen staatliches Handeln unerlässlich ist. Die Aufgabe des Staates ist es, Impulse zu geben und günstige Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen.
Frage: In den vergangenen Jahren haben sich die beruflichen Bedingungen im öffentlichen Dienst weiter verschlechtert. Welche Politik werden sie verfolgen, um qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen, die Wettbewerbsfähigkeit mit der Privatwirtschaft herzustellen und die wirschaftlichen Voraussetzungen für Leistungsinstrumente zu schaffen?
Schily: 7,5 Prozent Einkommenszuwachs, massiver Abbau von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, sichere Arbeitsplätze - von verschlechterten Bedingungen kann nun wahrlich nicht die Rede sein. Mit dem Besoldungsstrukturgesetz haben wir die Leistungsbezahlung für Beamte in dieser Legislaturperiode ausgebaut. Vergleichbares streben wir in den kommenden Tarifverhandlungen für den BAT an, um auch engagierte und leistungsstarke Angestellte flexibler bezahlen zu können. Wie attraktiv der öffentliche Dienst ist, zeigt sich beispielsweise daran, dass sich Spitzenjuristen mit zweistelligen Examensergebnissen in großer Zahl um eine Einstellung in die Bundesverwaltung bewerben. Selbst im IT-Bereich, in dem es nicht immer leicht war, Personal für die Verwaltung zu finden, hat sich die Lage deutlich verbessert. Inzwischen schätzen gute Informatiker die vorteile des öffentlichen Dienstes und sehen hier ihre berufliche Perspektive. Außerdem bilden wir unseren Nachwuchs auf diesem Gebiet nun auch selbst aus - in einem eigenen Studiengang an der Fachhochschule des Bundes. Attraktiv ist der öffentliche Dienst aber auch, weil wir erfolgreich begonnen haben, ihn auf die veränderte Aufgabenstellung einer Verwaltung in der Wissens- und Informationsgesellschaft umzustellen. Mit moderner Kommunikationstechnik ausgestattete Arbeitsplätze, flache Hierarchien und zielorientierte Projektarbeit führen dazu, dass die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter wächst. Sie sind weniger mit bürokratischer Routinearbeit und mehr mit kreativer Tätigkeit beschäftigt. Unsere Dienstrechtspolitik ist dabei darauf ausgerichtet, die Kreativität und das Engagement der Beschäftigten individuell zu fördern. Wer gutes leistet, hat die Chance auf gute Bezahlung und berufliches Fortkommen - das sind Grundbedingungen für nachhaltig motivierte Beschäftigte. Mit einer Änderung der Bundeslaufbahnverordnung haben wir zudem die Aufstiegsmöglichkeiten leistungsstarker Beamter praxistauglich gestaltet.
Frage: Mehr als zehn Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit sind die Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen zwischen Ost und West noch immer gespalten. Wann, in welchen Schritten und mit welchen Maßnahmen wollen Sie diese Spaltung überwinden?
Schily: Bei den Tarifangestellten ist die völlige Angleichung beim Nettoeinkommen teilweise heute schon erreicht. Die vollständige Angleichung der Bezahlung in Ost und West allgemein ist und bleibt das Ziel dieser Bundesregierung. In unserem Regierungsprogramm für 2002 bis 2006 haben wir uns dies für den öffentlichen Dienst bis zum Jahr 2007 vorgenommen. Tarifliche Anpassungen an das Westniveau haben wir immer inhalts- und zeitgleich auf die Besoldung übertragen, dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Wie die konkreten Schritte bis 2007 ausgestaltet sein werden, werden zunächst die Tarifvertragspartner vereinbaren. Bei der Diskussion über diese Frage müssen wir berücksichtgen, dass das Gehaltsniveau im öffentlichen Dienst in den östlichen Bundesländern immer noch über dem vieler Wirtschaftsbranchen in Ostdeutschland liegt. Ebenso darf man die finanzielle Leistungsfähigkeit der östlichen Länder nicht aus den Augen verlieren, die Dienstherren der weit überwiegenden Mehrzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind und die durch eine vollständige Angleichung entstehenden Mehrausgaben überwiegend zu tragen haben.
Frage: Das Rentenrecht ist in den vergangenen zehn Jahren bereits dreimal, das Versorgungsrecht der Beamten viermal grundlegend reformiert worden. Wie wollen Sie die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme zukunftsfest machen?
Schily: Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung war mit Blick auf die demographische Entwicklung unabdingbar. Weil dies auch für die Beamtenversorgung gilt, haben wir die Regelungen der Rentenreform wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Der zweite Versorgungsbericht der Bundesregierung belegt, dass trotz der bereits erfolgten Sparmaßnahmen die Versorgungsausgaben der Gebietskörperschaften von heute fast 22 Milliarden Euro auf zirka 90 Milliarden Euro bis zum Jahr 2040 ansteigen und damit in den kommenden Jahrzehnten einen erheblichen Teil der Steuereinnahmen binden werden. Der Löwenanteil dieser Belastung entfällt dabei auf die Länder. Die Versorgungsreform war daher nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit zwischen Rentnern und Pensionären, sondern unabweisbar, damit das beamtenrechtliche Versorgungssystem vor allem auch für die Länder finanzierbar bleibt. Die Reform entspricht deshalb dem wohlverstandenen Interessen der Beamten, weil sie ihre Altersversorgung sichert. Die Regelungen berücksichtigen Interessenslagen von aktiven Beamten und Pensionären gleichermaßen. Die verfassungsrechtlich garantierte Vollversorgung bleibt erhalten, keine Versorgungsbezüge werden gekürzt. Lediglich die künftigen Erhöhungen fallen etwas geringer aus - gleichermaßen für die, die bereits im Ruhestand sind, wie auch für jene, die später hinzukommen. Mit unseren Tarifpartnern haben wir auch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst grundlegend reformiert. Die Reform löst das komplizierte Gesamtversorgungssystem zugunsten eines transparenten Betriebsrentensystems ab. Auch zukünftig können die Beschäftigten damit eine Betriebsrente erreichen, die deutlich über dem allgemeinen Niveau derartiger Leistungen liegt. Gleichzeitig bleiben die Belastungen der Arbeitnehmer stabil. Und sie können nun ebenso wie rentenversicherte Arbeitnehmer und Beamte steuerlich gefördert eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen.
Frage: Bis Ende 2004 hat der Gesetzgeber Zeit, im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Besteuerung der Alterseinkünfte die Ungleichbehandlung von Renten und Pensionen zu beheben. Wie stellen Sie sich ein praktikables Modell vor?
Schily: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, ein systemgerechtes steuerrechtliches Modell für die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen zu finden. Wir werden ein gesamtwirtschaftlich und sozial tragfähiges Modell erarbeiten. Es muss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung tragen, aber auch einfach und praktikabel handhabbar sein. Unter Leitung von Professor Bert Rürup, dem Mitglied des Sachverständigenrates und Vorsitzenden des Sozialbeirats der Bundesregierung, wird eine Kommission bis Ende Januar 2003 dazu einen Lösungsvorschlag erarbeiten.
Frage: Der öffentliche Dienst kennt verschiedene Statusgruppen, über die gerade im Zusammenhang mit der Modernisierung des öffentlichen Dienstes immer wieder diskutiert wird. Wie stehen Sie dabei generell zum Berufsbeamtentum oder anders gefragt: Brauchen wir auch künftig Beamte und in welchen Aufgabenbereichen sollen sie bleiben?
Schily: Das Berufsbeamtentum steht für die SPD nicht zur Debatte. Beamtinnen und Beamte mit ihrer besonderen Treue- und Pflichtenbindung sind insbesondere dort unverzichtbar, wo der Staat im Interesse der Allgemeinheit in Rechte des Einzelnen eingreift. Im Übrigen wird man in einer Einzelfallbetrachtung der verschiedenen Sektoren des öffentlichen Dienstes das Für und Wider des Beamteneinsatzes abwägen können, ohne dass es dabei um einen Prinzipienstreit gehen sollte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Statusgruppen im öffentlichen Dienst verbindet schließlich die gemeinsame Aufgabe, die Zukunftsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaates und unserer Gesellschaft zu sichern.
*Das dbb magazin hatte diese Fragen ursprünglich an den SPD-Spitzenkandidaten Gerhard Schröder gestellt.

