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Werden die freiwillig gegebenen Fingerabdruckdaten zukünftig auch im Internet verwendet?

Nein. Der Zugriff auf die im Ausweis-Chip gespeicherten biometrischen Daten, d. h. Foto und gegebenenfalls Fingerabdrücke, bleibt ausschließlich den berechtigten behördlichen Stellen zur sicheren Personenkontrolle an Grenzen und im Inland vorbehalten. Dies wird durch technische Maßnahmen sichergestellt.