Kann die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die geheime PIN ändern?
Die Bürgerin/der Bürger kann sich jedoch jederzeit (zu Hause) eine neue PIN setzen, wenn er die aktuelle PIN noch weiß: Die PIN-Änderung muss mit der aktuellen PIN bestätigt werden, die Eingabe der PUK ist nicht nötig. Er benötigt hierzu dieselben Komponenten wie für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises.
Hat ein Bürger jedoch seine PIN vergessen, kann er eine neue PIN ausschließlich in der Personlausweisbehörde setzen lassen. Die Berechtigung erfolgt über ein entsprechendes Zertifikat. So wird sichergestellt, dass eine PIN-Änderung nur bei physischer Vorlage des Personalausweises (und nicht z. B. über das Internet) durchgeführt werden kann.
