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Wie werden Datenschutz, Datensicherheit, Jugendschutz und Verbraucherschutz beim neuen Personalausweis gewährleistet?

  1. Indem der neue Personalausweis es seiner Inhaberin/seinem Inhaber ermöglicht, stets selbst zu entscheiden, welche Daten er für die Übermittlung an den Anbieter eines Onlinedienstes frei gibt.
  2. Indem nur Anbieter eine Berechtigung für das Auslesen von Daten erhalten, die auf dem neuen Personalausweis gespeichert sind. Die geschieht über die Vergabe von Berechtigungszertifikaten. Hat die Ausweisinhaberin/ der Ausweisinhaber Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Anbieters, kann er sich jederzeit an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden, die in dem Berechtigungszertifikat genannt wird. 
  3. Indem der neue Personalausweis den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten im Internet oder bei Glücksspiel- und Zigarettenautomaten anhand der Altersangabe auf dem Chip erlaubt oder verweigert.
  4. Indem der neue Personalausweis eine Übermittlung der Kreditkartennummer für den Zweck des Identitätsnachweises überflüssig macht und damit ein großes Gefahrenpotenzial im E-Government vor allem aber im E-Business ausräumt.