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Wie werden Datenschutz, Datensicherheit, Jugendschutz und Verbraucherschutz beim neuen Personalausweis gewährleistet?
- Indem der neue Personalausweis es seiner Inhaberin/seinem Inhaber ermöglicht, stets selbst zu entscheiden, welche Daten er für die Übermittlung an den Anbieter eines Onlinedienstes frei gibt.
- Indem nur Anbieter eine Berechtigung für das Auslesen von Daten erhalten, die auf dem neuen Personalausweis gespeichert sind. Die geschieht über die Vergabe von Berechtigungszertifikaten. Hat die Ausweisinhaberin/ der Ausweisinhaber Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Anbieters, kann er sich jederzeit an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden, die in dem Berechtigungszertifikat genannt wird.
- Indem der neue Personalausweis den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten im Internet oder bei Glücksspiel- und Zigarettenautomaten anhand der Altersangabe auf dem Chip erlaubt oder verweigert.
- Indem der neue Personalausweis eine Übermittlung der Kreditkartennummer für den Zweck des Identitätsnachweises überflüssig macht und damit ein großes Gefahrenpotenzial im E-Government vor allem aber im E-Business ausräumt.