Kann der elektronische Identitätsnachweis bei Diebstahl oder Verlust des Ausweises gesperrt werden?
Ja. Jeder neue Personalausweis wird während der Produktion mit einem sog. Sperrkennwort ausgestattet, mit dem die Inhaberin/der Inhaber eine Sperrung der elektronischen Identitätsdaten vornehmen lassen kann. Die Sperrung soll entweder durch eine Personalausweisbehörde oder durch einen Anruf des Bürgers bei einer bestimmten Sperr-Hotline unter Angabe des Sperrkennworts erfolgen können. Der abhanden gekommene Ausweis wird auf eine Sperrliste gesetzt, die von jedem Diensteanbieter heruntergeladen werden kann. Mit Hilfe der Sperrliste kann jeder Diensteanbieter prüfen, ob eine Authentisierung mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten elektronischen Personalausweis versucht wird. Grundsätzlich gilt: Ohne die Kenntnis der geheimen PIN kann der Ausweis für den elektronischen Identitätsnachweis nicht genutzt werden.
