Sind die Daten im ePass-Chip gegen unbemerktes Auslesen geschützt?
Ja. Schon die elektronischen Pässe der ersten Generation sind durch einen wirkungsvollen Mechanismus gegen unberechtigtes Auslesen geschützt.
Beim ePass der zweiten Generation kommt ein zusätzlicher Zugriffschutz zum Tragen: Nur Staaten, die von Deutschland spezielle Zugriffsberechtigungen erhalten, können auf die Fingerabdrücke im Chip zugreifen.
Hinweis:
Fragen zur (Sicherheits-)Technik im ePass beantwortet das
Service-Center des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Telefon: 01805 274-300
(8–17 Uhr für 12 Cent pro Minute)
E-Mail: ePass@bsi.bund.de
