Häufig gestellte Fragen zur Mindestspeicherfrist
- Ist Quick Freeze eine taugliche Alternative?
- Gibt es Schutzlücken wegen der fehlenden Verpflichtung zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten?
- Welche Kosten entstehen bei der Mindestspeicherung?
- Welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegt die Mindestspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
- Wie und unter welchen Voraussetzungen werden Verkehrsdaten beauskunftet?
- Wo werden TK-Verkehrsdaten gespeichert?
- Was sind TK-Verkehrsdaten und wo entstehen diese?
- Woraus ergibt sich die Verpflichtung zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten?
Welche Kosten entstehen bei der Mindestspeicherung?
In der Anfangsdiskussion zur Mindestspeicherung wurden insbesondere die Speicherkosten bei den Telekommunikations-Anbietern als unverhältnismäßig bezeichnet. Diese Einschätzung muss aufgrund des technischen Fortschritts revidiert werden. Unter der Annahme, dass ein Datensatz im Bereich der Festnetztelefonie 100 Byte benötigt, können bereits auf einer für den Privatbereich typischen Festplatte (1 Terabyte = 1012 Byte) für ca. 100 € rund 10.000 Verbindungen von einer Millionen Telefonkunden abgelegt werden. Rund einhundert solcher Festplatten könnten in etwa alle Verbindungsdaten der Festnetztelefone in einem Jahr aufnehmen. Natürlich ist zu erwarten, dass von den TK-Anbietern professionellere Technik mit entsprechend höheren Kosten eingesetzt wird.
Nach Angaben eines großen deutschen Telekommunikations-Unternehmens sind dort rund 10 Mio. € an Investitionen für die Mindestspeicherung getätigt worden. Diese auch bei anderen großen Telekommunikations-Anbietern getätigten Investitionen liegen derzeit brach. Die Kosten bei den TK-Anbietern nach einer Neuregelung in Deutschland würden sich daher auf Investitionen für die Schaffung des vom Bundesverfassungsgericht geforderten besonders hohen Datensicherheitsstandards beschränken.
