Häufig gestellte Fragen zum Thema: Ausweise-Pässe
- Warum wurden Gesicht und Fingerabdruck als biometrische Merkmale für den ePass ausgewählt?
- Woran ist ein ePass erkennbar?
- Welche Daten sind im ePass gespeichert?
- Behalten alte Pässe ihre Gültigkeit?
- Was kostet der ePass?
- Kann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgeschaltet werden?
- Wie können Foto und Fingerabdrücke zur sicheren Kontrolle beitragen?
- Welche technische Ausstattung wird für den elektronischen Identitätsnachweis benötigt?
- Warum enthält der neue Personalausweis einen Chip?
- Warum soll der neue Ausweis als Trägermedium für die elektronische Unterschrift genutzt werden können?
- Welche Kartenlesegeräte werden künftig zur Verfügung stehen, mit welchem Installationsaufwand und welchen Preisen muss gerechnet werden?
- Kann der elektronische Identitätsnachweis bei Diebstahl oder Verlust des Ausweises gesperrt werden?
- Warum hat der neue Personalausweis einen kontaktlosem Chip anstelle eines kontaktbehafteten Chips wie er z.B. bei EC-Karten eingesetzt wird?
- Wie werden Datenschutz, Datensicherheit, Jugendschutz und Verbraucherschutz beim neuen Personalausweis gewährleistet?
- Was kostet der neue Personalausweis?
- Haben andere Länder bereits solche Personalausweise eingeführt?
- Wie erfolgt der elektronische Identitätsnachweis gegenüber einem Anbieter einer E-Government- oder E-Business-Leistung?
- Wie kann ich den elektronischen Identitätsnachweis im Internet und die elektronische Signatur nutzen?
- Warum ist der Identitätsnachweis automatisch als Funktion auf dem neuen Personalausweis vorhanden und die qualifizierte elektronische Signatur nur optional?
- Wie bekommt die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die geheime PIN?
- Kann die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die geheime PIN ändern?
- Wird es vor der Einführung des neuen Personalausweises Testmaßnahmen geben?
- Werden die freiwillig gegebenen Fingerabdruckdaten zukünftig auch im Internet verwendet?
- Welche Vorteile bringt der neue Personalausweis?
- Welche Daten sind im elektronischen Reiseausweis (eReiseausweis) gespeichert?
- Was passiert bei langfristigen medizinischen Einschränkungen, Behinderungen oder Amputationen bei ePässen?
- Wie werden die Fingerabdrücke für den ePass aufgenommen?
- Werden auch von Kindern die Fingerabdrücke aufgenommen?
- Wie sehen die Fingerabdruck-Scanner aus?
- Kann auf Wunsch auch ein ePass ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden?
- Wie werden die Fingerabdrücke für den ePass aufgenommen?
- Was ist bei Fotos für den ePass zu beachten?
- Wo können die neuen Foto-Mustertafeln und Schablonen bestellt werden?
- Gelten für Kinderbilder dieselben Anforderungen wie für die Passfotos von Erwachsenen?
- Welche Staaten haben Zugriff auf die Daten im Chip?
- Was passiert, wenn der Chip im ePass defekt ist?
- Wie wird sich die Grenzkontrolle mit dem ePass verändern?
- Müssen ePass-Inhaber mit Problemen bei der Reise rechnen, wenn sie über "schwache" bzw. überhaupt keine Fingerabdrücke verfügen?
- Kann auf die Grenzkontrollbeamtinnen und -beamten zukünftig verzichtet werden?
Fragen und Antworten zum eReiseausweis
Behalten alte Reiseausweise ihre Gültigkeit?
Ja, alle bereits ausgegebenen Reiseausweise behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.
Wie lange sind die neuen elektronischen Reiseausweise (eReiseausweise) gültig?
Die Gültigkeitsdauer des eReiseausweises für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose darf die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung des Ausländers nicht überschreiten.
Der eReiseausweis für Ausländer darf im Übrigen ausgestellt werden bis zu einer Gültigkeitsdauer von:
- zehn Jahren, wenn der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung das 24. Lebensjahr vollendet hat,
- sechs Jahren, wenn der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Gültigkeitsdauer der Reiseausweise für Flüchtlinge und für Staatenlose darf bei der Ausstellung maximal drei Jahre betragen.
Ein eReiseausweis für Flüchtlinge, der an Heimatlose ausgestellt wird, ist:
- nach Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre gültig,
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig.
Werden im Umlauf befindliche Reiseausweise mit Fingerabdrücken "nachgerüstet"?
Nein, nachträglich werden keine Fingerabdrücke im Reiseausweis gespeichert.
Was kostet der elektronische Reiseausweis (eReiseausweis)?
Grundsätzlich orientieren sich die Kosten an den Gebühren für die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses für Deutsche. Danach betragen die Gebühren für die Ausstellung eines eReiseausweises:
- für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose an Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 59 Euro
- für Kinder und Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
(Stand: März 2009)
Was passiert, wenn der Chip im elektronischen Reiseausweis (eReiseausweis) defekt ist?
Jeder eReiseausweis wird vor der Aushändigung an den Inhaber geprüft, sodass nur voll funktionstüchtige eReiseausweise ausgegeben werden. Der Ausweisinhaber kann sich zudem an den elektronischen Lesegeräten in den Ausländerbehörden die im Chip gespeicherten Daten anzeigen lassen und sich dabei von der Funktionstüchtigkeit seines eReiseausweises überzeugen. Sollte der Chip zu einem späteren Zeitpunkt seine Funktion verlieren, behält das Dokument trotzdem seine Gültigkeit.
Welche Daten sind im elektronischen Reiseausweis (eReiseausweis) gespeichert?
Im Chip des eReiseausweises sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert:
- personenbezogen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
- dokumentenbezogen: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp, Gültigkeitsdatum.
Außerdem sind im Chip des eReiseausweises so genannte biometrische Daten gespeichert:
- im eReiseausweis der ersten Generation (Antragsdatum ab 01. November 2007): das digitale Lichtbild,
- im eReiseausweis der zweiten Generation (Antragsdatum ab 29. Juni 2009): das digitale Lichtbild und zwei Fingerabdrücke.
Woran ist ein elektronischer Reiseausweis (eReiseausweis) erkennbar?
Das ICAO-Symbol am unteren Rand des Einbanddeckels des eReiseausweises kenzeichnet den „elektronischen“ Reiseausweis. Der Chip des eReiseausweises befindet sich in dem Einbanddeckel und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar.
Kann auf Wunsch auch ein elektronischer Reiseausweis (eReiseausweis) ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden?
Ab 29. Juni 2009 ist die Fingerabdruckerfassung bei Reiseausweisanträgen gesetzlich vorgeschrieben und damit grundsätzlich Voraussetzung für die Ausstellung eines eReiseausweises.
Was passiert bei langfristigen medizinischen oder physischen Einschränkungen, die eine Fingerabdruckerfassung nicht ermöglichen?
Bei medizinischen und physischen Einschränkungen, die voraussichtlich binnen drei Monaten keine Fingerabdruckerfassung ermöglichen, wird ein regulärer eReiseausweis ausgestellt.
Gelten für Kinderbilder dieselben Anforderungen wie für die Lichtbilder von Erwachsenen?
Nein, für Kinder unter zehn Jahren sind Abweichungen von den Lichtbildanforderungen zulässig. Nähere Einzelheiten sind der Foto-Mustertafel und der Passbild-Schablone für Kinder zu entnehmen.
Wird es eine zentrale Datenbank für die Speicherung biometrischer Merkmale (z. B. Fingerabdrücke) in Deutschland geben?
Nein, Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des elektronischen Reiseausweises gespeichert. Eine Speicherung biometrischer Daten in zentralen Datenbanken ist gesetzlich nicht zulässig.
Welche Staaten haben Zugriff auf die Daten?
Auf die personenbezogenen Daten und das Gesichtsbild können die Behörden anderer Staaten zugreifen, sofern sie über entsprechende Lesegeräte verfügen. Für das Auslesen der Fingerabdrücke benötigen andere Staaten darüber hinaus ein von der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenes gültiges Berechtigungszertifikat. Hierüber wird im Einzelfall entschieden.
Sind die Daten im Chip des elektronischen Reiseausweises gegen unbemerktes Auslesen geschützt?
Ja, sie sind durch einen wirkungsvollen Mechanismus gegen unberechtigtes Auslesen geschützt.
Wie können ausländische Mitbürger überprüfen, welche Daten in ihrem elektronischen Reiseausweis gespeichert sind?
Die Ausländerbehörden sind mit elektronischen Lesegeräten ausgestattet, an denen die Ausweisinhaber ihre im Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen können.
Wie funktioniert ein biometriegestützter Abgleich?
Die berechtigten hoheitlichen Stellen dürfen unter den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen die im Chip gespeicherten biometrischen und sonstigen Daten auslesen, die benötigten biometrischen Daten beim Inhaber des Dokuments erheben und die biometrischen Daten miteinander vergleichen.
Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen?
Die im Chip des elektronischen Reiseausweises gespeicherten Daten dürfen von den durch das Aufenthaltsgesetz befugten Behörden zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokuments oder der Feststellung und Sicherung der Identität des Inhabers ausgelesen und verwendet werden.
Befugte Behörden sind u. a.:
- Polizeivollzugsbehörden,
- Zollverwaltung,
- Pass- und Meldebehörden,
- Ausländerbehörden.
Die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften verbieten das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten im nichtöffentlichen Bereich. Dies ist auch durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.
Wo werden die Fingerabdrücke gespeichert?
Die Fingerabdruckdaten verbleiben bis zur Aushändigung des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweis) an den Antragsteller in der Ausländerbehörde. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises an den Antragsteller unwiderruflich gelöscht. Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie kann sichergestellt werden, dass keine falschen Fingerabdrücke im Chip gespeichert werden?
Die erforderlichen Antragsdaten werden in der Ausländerbehörde elektronisch erfasst und an den Ausweisproduzenten übermittelt. Im Rahmen der Datenerfassung und Übermittlung sowie Produktion sind alle erforderlichen technischen Vorkehrungen getroffen worden, die eine Änderung der von den Ausländerbehörden übermittelten Daten ausschließen.
Die von der Ausländerbehörde an den Ausweisproduzenten übermittelten Antragsdaten werden in die Personaldatenseite (sog. Passkarte) des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweises) integriert und im Chip gespeichert. Ist der eReiseausweis angefertigt, werden die auf der Passkarte vorhandenen Daten mit den elektronisch gespeicherten Daten im Chip abgeglichen.
Bei der Ausgabe des eReiseausweises durch die Ausländerbehörde hat der Ausweisinhaber die Möglichkeit, mit Hilfe des ePass-Lesegerätes die im eReiseausweis gespeicherten Daten zu überprüfen und ggf. eine Berichtigung zu veranlassen.
