Häufig gestellte Fragen zum Thema: Bevölkerungsschutz
Welche Rolle nimmt der Bund im Nationalen Krisenmanagement ein?
Bei länderübergreifenden, nationalen Gefahren- oder Schadenslagen besteht die Notwendigkeit, eine Vielzahl von unterschiedlichen Führungs- und Kommunikationsstrukturen des Bundes und der Länder zu einem gesamtstaatlichen Krisenmanagement zusammenzuführen.
Für das Krisenmanagement auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder Schadenslage das jeweils fachlich überwiegend zuständige Ressort in der Koordinierung zwischen Bund und Ländern federführend.
In den Ressorts, die zur Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können, wurden Vorkehrungen (z.B. organisatorisch-technische Vorbereitungen, Erreichbarkeitsregelungen) getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können. Der Krisenstab des federführenden Ressorts übernimmt die Koordinierung im Bund sowie die Abstimmung mit den von der Gefahren- oder Schadenslage betroffenen Ländern. Zugleich gewährleisten die anderen Ressorts, dass kurzfristig Verbindungspersonen in den Krisenstab des federführend koordinierenden Ressorts entsandt werden können.
Einen Überblick über die Rolle und Aufgaben des Bundes im Nationalen Krisenmanagements bietet Ihnen die Handreichung des BMI „System des Krisenmanagements in Deutschland“, die Sie kostenlos auf der Internetseite des BMI herunterladen können.
