PUBLIKATION KRIMINALITÄT Publikation 16.05.2012 Polizeiliche Kriminalstatistik 2011
Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient – der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten, – der Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologischsoziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.
Inhalt
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der
Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit
Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte1, abgebildet
werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen
§§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland begangen wurden und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme
der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
(71 Seiten, Stand: Mai 2012)
