Partner des Spitzensports
- Erscheinungsdatum
- 17.08.2010

Die öffentliche Hand ist der Hauptförderer des Sports in Deutschland. Die Förderung des Breitensports erfolgt durch die Länder und Kommunen, die des Spitzensports durch den Bund, federführend durch das Bundesministerium des Innern. Bei der Bundesförderung gilt der Grundsatz der Autonomie des Sports, das heißt, der Sport organi siert sich selbst und regelt seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Die staatliche Förderung des Bundes erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen und nur, soweit der Sport Maßnahmen, die im Bundesinteresse liegen, nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
(Faltblatt, Stand: August 2010)
