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TVOED Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst Publikation 24.04.2012 Berechnung der Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD)

Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. November 2011entschieden, dass Nachzahlungen, die für die Referenzmonate der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD geleistet werden, in die Berechnung mit einzubeziehen sind. Mit dem Rundschreiben werden Hinweise zur Umsetzung des Urteils bekanntgegeben.

Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.