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BEEG Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst Publikation 24.08.2011 Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen einer erneuter Schwangerschaft zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen

Tarifbeschäftigte des Bundes können unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-116/06 (Kiiski) vom 20. September 2007 ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vorzeitig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden.

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