Sicherheit Terrorismusbekämpfung Artikel Rechtsterrorismus in Deutschland
Mitglieder einer Gruppierung, die sich selbst als "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bezeichnete, konnten offensichtlich über Jahre hinweg im Untergrund leben und unbehelligt schwerste Straftaten begehen. Ihnen werden Morde an insgesamt neun Gewerbetreibenden mit türkischem bzw. in einem Fall griechischem Migrationshintergrund in der Zeit vom 9. September 2000 bis zum 6. April 2006 (sog. "Ceskamorde"), der Sprengstoffanschlag auf ein iranisches Lebensmittelgeschäft am 19. Januar 2001 in Köln und der sog. "Nagelbombenanschlag" am 9. Juni 2004 in Köln vorgeworfen. Sie sind auch verdächtigt, den sogenannten Heilbronner Polizistenmord vom 25. April 2007, bei dem eine Beamtin getötet und ihr Kollege schwer verletzt wurde, sowie die Brandstiftung an der zuletzt von dem Trio bewohnten Wohnung in Zwickau begangen zu haben. Der Vereinigung werden zudem mindestens 15 Banküberfälle zur Last gelegt, bei denen mehrere Menschen verletzt wurden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft am 11. November 2011 Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung und Mordes (§§ 129a, 211 StGB) sowie wegen weiterer Straftaten übernommen und das Bundeskriminalamt mit der Wahrnehmung der polizeilichen Ermittlungen beauftragt. Die Aufklärung dieser Taten und der dahinter stehenden Strukturen sowie die Identifizierung der Unterstützer werden durch die Sicherheits- und Justizbehörden mit Hochdruck geführt. Mit den Ermittlungen sind bis zu 10 Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft sowie beim Bundeskriminalamt bis zu 400 Polizeibeamte befasst.
Bereits eine Woche nach der Aufdeckung des "NSU" hat das Bundesministerium des Innern einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, um die offensichtlich gewordenen Defizite in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden schnellstmöglich zu beseitigen. Der Maßnahmenkatalog zielt insbesondere auf eine künftig bessere Koordinierung der Arbeit von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden. Die Maßnahmen sind bereits weitestgehend umgesetzt.
Hierzu gehören u.a.
- das "Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus",
- die Gemeinsame Verbunddatei-Rechtsextremismus für Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bunds und der Länder
Ferner werden alle nicht aufgeklärten "Altfälle" (insbesondere Banküberfälle, Sprengstoffanschläge, Morde) je nach Verjährungsfristen seit 1990, die entsprechend ihrer Begehungsweise ebenfalls für eine Täterschaft des Trios in Betracht kommen könnten, überprüft. Bei diesbezüglichen, bisher nicht als politisch rechts motiviert eingestuften Taten wird geprüft, ob möglicherweise eine rechtsextremistische oder rechtsterroristische Motivation zugrunde liegt. Bislang wurden fünf Todesopfer rechter Gewalt nachgemeldet, so dass seit 1990 nunmehr 63 Todesopfer rechter Gewalt zu beklagen sind. (Stand November 2012)
Außerdem wurde zur weiteren Aufarbeitung der Geschehnisse, zur Prüfung der Arbeit und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages eingesetzt. Dieser soll auch mögliche Schlussfolgerungen für die Optimierung der Sicherheitsarchitektur anstellen.





