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Sicherheit KRIMINALPRAEVENTION Artikel Kriminalprävention

Bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Neben der entschlossenen Verfolgung begangener Straftaten begreift die Bundesregierung Präventionsmaßnahmen als wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität.

Kriminalprävention setzt weit vor der Strafgesetzgebung, der polizeilichen Strafverfolgung, der Strafjustiz, der Strafzumessung und dem Strafvollzug an bzw. geht darüber hinaus.

Kriminalprävention orientiert sich an einem dreistufigen Strukturmodell: primärer, sekundärer und tertiärer Prävention. Maßnahmen der primären Prävention versuchen unter Einbindung großer Bevölkerungskreise den allgemeinen Entstehungsbedingungen von Kriminalität in der Gesellschaft entgegenzuwirken (Beispiel: Wertevermittlung und Einübung gewaltfreier Konfliktlösung bei Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen). Die sekundäre Prävention soll Kriminalität vorbeugen durch Veränderung von Tatgelegenheiten mittels gezielter Reduzierung tatfördernder Situationen (Beispiel: Technische Mittel wie Wegfahrsperre oder Alarmanlagen). Die tertiäre Prävention schließlich knüpft an die Begehung von Straftaten an durch Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Straffälligkeit (Beispiel: Berufsausbildung im Strafvollzug).

Die Verstärkung der Kriminalprävention ist ein Schwerpunktthema der Bundesregierung, das in der Koalitionsvereinbarung durch die Leitlinie "Entschlossen gegen Kriminalität und entschlossen gegen ihre Ursachen" zum Ausdruck kommt. Auch bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit gilt wie in der Gesundheitspolitik der Grundsatz, dass Vorsorge besser ist als Nachsorge. Die Bundesregierung sieht deshalb, neben einer entschlossenen Verfolgung begangener Straftaten, vor allem in der Verstärkung von Präventionsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Kriminalität.

Kriminalprävention ist aber nicht nur eine Aufgabe der Politik und der Polizei in Bund und Ländern. Sie richtet sich gleichermaßen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an alle staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie die Bevölkerung selbst, Verantwortung zu tragen und ihre spezifischen Beiträge zur Vorbeugung von Kriminalität zu leisten.

Um die Erfolgschancen präventiver Maßnahmen zu erhöhen, werden Aktivitäten von Präventionseinrichtungen koordiniert. Die Polizeien des Bundes und der Länder haben das bundeseinheitliche Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) entwickelt. Das ProPK klärt die Bevölkerung, Medien und andere mit Prävention befasste Stellen bundesweit über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung auf. Durch systematische Erhebungen konzentriert sich das ProPK auf den aktuellen Bedarf, gegenwärtig u.a. Drogen, Sexualdelikte, Diebstahl/Einbruch, Gewalt, Raub, Betrug und Jugendkriminalität.

Doch polizeiliche Aufklärungsarbeit allein reicht nicht aus, um möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen zu erreichen, die auf dem Gebiet der Kriminalprävention tätig sein können. Als nationales Präventionsgremium wurde deshalb im Juli 2001 das Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK) gegründet, eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Bereits die Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 hatte die Gründung des DFK festgelegt, um die Bekämpfung der Kriminalitätsursachen auch mit präventiven Instrumenten voranzutreiben. Das DFK führt Vertreter staatlicher und nichtstaatlicher Stellen zusammen, um ressortübergreifend und interdisziplinär gesamtgesellschaftliche Strategien gegen Kriminalität zu entwickeln und zu fördern. Das DFK vernetzt die zahlreichen Präventionsinitiativen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, verstärkt diese durch enge Kooperation und bietet so ein nationales Dach für kriminalpräventive Strategien, Programme und Maßnahmen.

Das Europäische Netz für Kriminalprävention

Der EU-Rat Justiz und Inneres hat mit Beschluss vom 28. Mai 2001 das Europäische Netz für Kriminalprävention (EUCPN) geschaffen. Das Netz setzt sich aus bis zu drei nationalen Kontaktstellen je Mitgliedstaat zusammen. Dies sind in Deutschland neben dem Bundesinnenministerium das Bundesjustizministerium und das DFK. Die Kontaktstellen müssen das Gesamtspektrum der Kriminalprävention abdecken. Ziel des Netzes ist die Weiterentwicklung der verschiedenen Aspekte der Kriminalprävention auf EU-Ebene sowie die Unterstützung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf lokaler und nationaler Ebene. Es widmet sich dabei der Prävention sämtlicher Kriminalitätsformen, vorrangig jedoch den Themen Jugendkriminalität, Kriminalität in den Städten und Drogenkriminalität. Neben der Förderung der Zusammenarbeit, der Kontakte sowie des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, ist es Aufgabe des Netzes, Kriminalitätsdaten und Informationen über die bestehenden Maßnahmen und bewährten Praktiken in der Kriminalprävention zu sammeln und zu analysieren.

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