Extremismusbekämpfung
Als extremistisch werden solche Bestrebungen bezeichnet, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine Normen und Regeln ablehnen und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen und sie durch eine nach den jeweiligen Vorstellungen formierte Ordnung zu ersetzen.
Gewalt wird dabei häufig als ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung der eigenen Ziele gutgeheißen, propagiert oder sogar praktiziert. Extremistisch sind auch Bestrebungen, die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker.
Extremisten wenden sich gegen die im Grundgesetz konkretisierten Grund- und Menschenrechte, wie z.B. das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, sowie gegen sonstige grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie z.B. die Volkssouveränität oder die Unabhängigkeit der Gerichte. Im Unterschied hierzu wollen radikale Bestrebungen gesellschaftliche Probleme und Konflikte zwar „von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken, nicht jedoch den demokratischen Verfassungsstaat beeinträchtigen.
