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Extremismus

Höchsten Stellenwert misst die Bundesregierung der Bekämpfung des Extremismus zu. Sie setzt hier einen wesentlichen innenpolitischen Schwerpunkt, weil Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit das innere Gleichgewicht einer demokratischen Gesellschaft stören.


Verbot rechtsextremistischer Vereine

Einen Schwerpunkt der Maßnahmen des Bundesministeriums des Innern bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus bilden die sog. Vereinsverbote.

Bei einem Vereinsverbot wird festgestellt, dass der Verein verboten ist und aufgelöst wird. Zugleich wird das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen, um die weitere Vereinstätigkeit zu unterbinden.

Das Vereinsgesetz regelt das Verbot von Vereinen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Seit 1990 hat der Bundesminister des Innern zehn bundesweit tätige rechtsextremistische Vereine verboten, zuletzt die neonazistische Jugendorganisation "Heimattreue Deutsche Jugend" und die neonazistische „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“.

Der Verein "Heimattreue Deutsche Jugend" hatte sich hinter der Fassade der karitativen Jugendarbeit der Heranbildung einer neonazistischen Elite verschrieben. Dies erfolgte in Form einer ideologischen Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche durch Verbreitung völkischer, rassistischer, nationalistischer und nationalsozialistischer Ansichten im Rahmen vorgeblich unpolitischer Freizeitangebote, wie insbesondere der Organisation von Lagern und Fahrten. Über zunächst unpolitisch erscheinende Aktivitäten wurden Jugendliche und Kinder dann an rechtsextremistisches Gedankengut herangeführt. So wurden in speziellen Schulungen bereits Kinder im Grundschulalter gezielt in "Rassenkunde" unterrichtet. Sie wurden dazu angehalten, für die "Blutreinheit" und das "Fortbestehen des deutschen Volkes" einzutreten. "Ausländer" und "Juden" wurden als Bedrohung für "das deutsche Volk" dargestellt.

Die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ hatte sich dem aktiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verschrieben. Aus Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats sowie der Verherrlichung des Nationalsozialismus versuchte der Verein, inhaftierte Rechtsextremisten in der Szene zu halten. Der Verein hat damit zur verzeichnenden Radikalisierung der Neonaziszene beigetragen. Mit Solidaritätsbekundungen und finanzieller Unterstützung stärkte und festigte der Verein über den einzelnen inhaftierten Rechtsextremisten hinaus zugleich auch die rechtsextremistische Szene als Ganzes. Das am 21. September 2011 ausgesprochene Verbot ist noch nicht rechtskräftig, da der Verein vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage erhoben hat.

Sobald das Verbot im Bundesanzeiger veröffentlicht ist oder dem Vorstand die Verbotsverfügung zugestellt worden ist, darf sich der Verein nicht mehr betätigen. Es dürfen dann beispielsweise keine Mitgliederversammlungen mehr abgehalten oder Vereinszeitschriften publiziert werden. Zuwiderhandlungen werden nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes und des Strafgesetzbuches - je nach Delikt - mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zudem werden das Vereinsvermögen, insbesondere die Vereinskonten und die Vereinsliegenschaften, sowie rechtsextremistische Propaganda beschlagnahmt und ggf. Internetseiten gesperrt. Die Kennzeichen des verbotenen Vereins dürfen nicht mehr verwendet werden und es dürfen keine Ersatzorganisationen gegründet werden.

Wegen dieser weit reichenden Konsequenzen und um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten, bedarf das Verbot eines Vereins der sorgfältigen Prüfung und Vorbereitung. Nichts spielt dem Rechtsextremismus mehr in die Hände als staatliches Handeln, das rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht wird.

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