Bundespolizei
Die Bundespolizei ist die Fachpolizei des Bundes insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit.
Die föderale Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland weist den Ländern grundsätzlich die Polizeihoheit mit dem Recht der Gesetzgebung und der Ausübung polizeilicher Befugnisse zu. Gleichzeitig sieht das Grundgesetz aber in zentralen Bereichen des Polizeiwesens originäre Zuständigkeiten des Bundes vor.
Aufgrund dieser Kompetenzverteilung gibt es in Deutschland außer den 16 Länderpolizeien die Polizeibehörden des Bundes. Eine wichtige ist die Bundespolizei.
Die Bundespolizei nimmt umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit wahr, die ihr durch das Grundgesetz und durch Bundesgesetze übertragen sind (geregelt u.a. im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz).
Mit rund 40.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, leistet die Bundespolizei einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa.

