Das Bundeskriminalamt – Kriminalpolizei des Bundes
Das Bundeskriminalamt ist die zentrale Kriminalpolizeibehörde Deutschlands. Es koordiniert die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten.
Die föderale Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland weist den Ländern grundsätzlich die Polizeihoheit mit dem Recht der Gesetzgebung und der Ausübung polizeilicher Befugnisse zu. Gleichzeitig sieht das Grundgesetz aber in zentralen Bereichen des Polizeiwesens originäre Zuständigkeiten des Bundes vor. Dies betrifft insbesondere die Regelung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in länderübergreifenden Fällen sowie die gesamte internationale Verbrechensbekämpfung.
Der Bund erlässt zur Erfüllung seiner Aufgaben eigene Gesetze und führt Polizeibehörden in eigener Verantwortung. Aufgrund dieser Kompetenzverteilung gibt es in Deutschland neben den 16 Länderpolizeien die Polizeibehörden des Bundes, zu denen auch das Bundeskriminalamt (BKA) gehört.
Das im Jahr 1951 gegründete Bundeskriminalamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI mit Sitz in Berlin, Wiesbaden und Meckenheim. Es ist mit seinen ca. 5.500 Beschäftigten die zentrale Kriminalpolizeibehörde Deutschlands. Das BKA beschäftigt ca. 70 verschiedene Berufsgruppen, etwa die Hälfte des Personals sind Kriminalbeamtinnen und -beamte.
