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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Bundesministerium des Innern ist – wie auch das Bundesministerium der Justiz – Verfassungsressort. Diese Stellung resultiert aus dem besonderen Widerspruchsrecht gem. § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bundesregierung.


Verwaltungsverfahrensrecht

Rechtsstaatlichkeit und Effektivität der Verwaltung werden in Deutschland ganz wesentlich durch die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder gewährleistet.

Rechtsstaatlichkeit und Effektivität der Verwaltung werden in Deutschland ganz wesentlich durch die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder gewährleistet. Die Festschreibung rechtstaatlicher Verfahrensregelungen garantiert der Allgemeinheit, dass die Behörden unter Einhaltung unverzichtbarer, verfassungsrechtlich vorgegebener und einfachgesetzlich verankerter Grundsätze zu sachgerechten Entscheidungen kommen. Des Weiteren schafft sie für den Bürger eine verlässliche Grundlage, dass seine individuellen Interessen ausreichend bei der Entscheidung der Verwaltung Berücksichtigung finden. Seit mehr als 25 Jahren hat sich das Verwaltungsverfahrensgesetz in Deutschland als "Grundgesetz der Verwaltung" bewährt.

Die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder sind inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmend. Dies wird durch die enge Abstimmung von Neuregelungen, die sog. Simultangesetzgebung, und § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erreicht. 

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