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Öffentlicher Dienst

Nahezu 4,5 Millionen Menschen sind in Deutschland im öffentlichen Dienst beschäftigt, also beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden. Es gibt zwei Gruppen von Beschäftigten: Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte.


TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet.

Das neue Tarifrecht wird den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gerecht. Der TVöD ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und hat den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O) sowie die entsprechenden Manteltarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb/MTArb-O) ersetzt.

Überleitungs- und Übergangsrecht ist in dem gesonderten Tarifvertrag TVÜ-Bund geregelt. Der LeistungsTV Bund bildet den Kernbereich des leistungsorientierten Entgeltsystems im TVöD.

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