TVöD
Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet.
Das neue Tarifrecht wird den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gerecht. Der TVöD ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und hat den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O) sowie die entsprechenden Manteltarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb/MTArb-O) ersetzt.
Überleitungs- und Übergangsrecht ist in dem gesonderten Tarifvertrag TVÜ-Bund geregelt. Der LeistungsTV Bund bildet den Kernbereich des leistungsorientierten Entgeltsystems im TVöD.




