Arbeits- und Gesundheitsschutz
Duales Arbeitsschutzsystem
Arbeits- und Gesundheitsschutz heißt: Schutz vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen und ständige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Arbeits- und Gesundheitsschutz und Unfallverhütung sind in Deutschland in zwei verschiedene Bereiche aufgeteilt ("duales System"
). Sie haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Überwachungssysteme:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlage sind staatliche Rechtvorschriften (Gesetze, Verordnungen), die wesentlich vom Europäischen Gemeinschaftsrecht geprägt sind; staatliche Behörden (i.d.R. Landesbehörden, im Bund die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim BMI) beraten und überwachen die Einhaltung.
- Unfallverhütung (Prävention): Sie beruht in der Praxis auf autonomen Rechtsvorschriften (Unfallverhütungsvorschriften), die von den Unfallversicherungsträgern (z. B. Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) erlassen werden, welche gleichzeitig beraten und die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen. Regelungsgeber für die Unfallverhütung im gesamten Bundesdienst ist das BMI.
Betreuung aus einer Hand im Bundesdienst
Beratung und Überwachung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung erfolgen im Bundesdienst aus einer Hand durch die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim BMI. Sie besteht seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im August 1996 und ist beim Referat D 6 angesiedelt.
Die Unfallkasse des Bundes handelt im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz und unterstützt und berät sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dazu gehört es insbesondere,
- die Dienststellenleiter/innen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten,
- in den Dienststellen des Bundes sowohl die Durchführung der Prävention als auch die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen zu überwachen. Dabei sind Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen und die Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu erforschen.
Die betriebliche Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt beim Arbeitgeber/Dienstherrn.
Ansprechpartner im Bundesdienst
Erster Ansprechpartner bei Fragen zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention im Bundesdienst ist die Unfallkasse des Bundes.
Unfallkasse des Bundes
Weserstraße 47
26382 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 / 407 – 0
Telefax: 04421 / 407 – 400
Email: info@uk-bund.de
Internet: www.uk-bund.de
Oberste Arbeitsschutzbehörde im Bundesdienst ist die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern.
Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern
Postanschrift:
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Hausanschrift:
Bundeshaus
Bundesallee 216 – 218
10719 Berlin
Telefon: 030 18 – 681 – 4682
Telefax: 030 18 – 681 – 4389
Email: Zentralstelle-Bund@bmi.bund.de
Fragen, die nicht den Bundesdienst oder andere Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse des Bundes betreffen, richten Sie bitte an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft / Unfallkasse bzw. die Arbeitsschutzbehörden / Gewerbeaufsichtsämter des zuständigen Bundeslandes.
Geltende Regelungen
Grundlegende Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung sind
- das Arbeitsschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen,
- das Arbeitssicherheitsgesetz, im Bundesdienst umgesetzt durch die Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst (siehe unten) und
- das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Unmittelbare Bundesverwaltung:
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Unfallverhütung im Bundesdienst (1. AVU Bund) vom 5. April 2005
- Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978, zuletzt geändert am 10. November 1981
Unternehmen und Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 SGB VII Unfallversicherungsträger ist:
- Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung (BUV) vom 6. April 2006
Für den Geschäftsbereich des BMI und des BMVg - Bundesministerium der Verteidigung -wurden Verordnungen über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes erlassen:
- Bundesministerium des Innern - Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung (BMI-ArbSchGAnwV)
- Bundesministerium der Verteidigung - Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung (BMVg-ArbSchGAnwV)
Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und deren Dokumentation durch den Arbeitgeber vor. Die abgeleiteten Maßnahmen sind zentrales präventives Mittel zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gemäß SGB VII.
In Wahrnehmung ihrer Beratungs- und Überwachungsfunktion hat die Zentralstelle gemeinsam mit der Unfallkasse des Bundes eine „Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ entwickelt. Diese CD-ROM ist ein wertvolles Hilfsmittel, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern und so den Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen. Sie wird regelmäßig aktualisiert, überarbeitet und weiterentwickelt und ist für den Bundesdienst verbindlich.
Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse des Bundes sowie Dienststellen, Körperschaften, Anstalten bzw. Stiftungen der mittelbaren Bundesverwaltung, für die die UK Bund nach dem Arbeitsschutzgesetz zuständig ist, erhalten die CD-ROM kostenlos. Für andere Interessenten ist sie bei der UK Bund gegen eine Schutzgebühr zu beziehen.





