Deutschland-Online
IT-Planungsrat löst den Arbeitskreis der E-Government-Staatssekretäre ab
Nach Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Ausführung von Artikel 91c Grundgesetz (IT-Staatsvertrag) zum 1. April 2010 hat der IT-Planungsrat am 22. April 2010 seine Arbeit aufgenommen.
Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung, den "Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern" und den "Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung" (KoopA ADV) sowie alle Untergremien ab und übernimmt als Nachfolgegremium unter anderem die zentrale Steuerung der Vorhaben des Aktionsplans Deutschland-Online.
Aktionsplan Deutschland-Online
Im Juni 2003 wurde von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder der Aktionsplan Deutschland-Online beschlossen. Mit ihm wollten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine effizientere Verwaltung in Deutschland fördern, indem Verwaltungsabläufe unter Nutzung der aktuellen Informationstechnik vereinfacht und automatisiert werden. Der Aktionsplan Deutschland-Online wurde seitdem jährlich fortgeschrieben, zuletzt in 2009.
Konzentration auf ausgewählte Modelllösungen
Ziel von Deutschland-Online war es, eine vollständig integrierte E-Government-Landschaft in Deutschland zu schaffen. Dazu wurde auf die Schaffung und Etablierung notwendiger Standards gesetzt und auch die Stärken des Föderalismus genutzt: Einzelne Partner sind mit Modelllösungen voran gegangen, die dann auch anderen zu Gute kommen (Prinzip "Einer oder Einige für alle"). So wurden über alle Verwaltungsebenen hinweg einheitliche und durchgängige Online-Dienstleistungen ermöglicht.
Der Aktionsplan Deutschland-Online umfasst neben Vorhaben zur Basisinfrastruktur und zur Standardisierung auch Fachprojekte, die unmittelbar auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind, wie z. B.: Kraftfahrzeugzulassung, Personenstandswesen und den Aufbau eines Nationalen Waffenregisters.





