Mit der Wiedervereinigung hat sich für Millionen Deutsche in den neuen Ländern das Alltagsleben grundlegend geändert. Freiheit, Demokratie und die Chance zu materiellem Wohnstand sind seitdem nicht länger auf den Westen Deutschlands beschränkt.
Mit der Neuordnung in Politik, Verwaltung und Justiz wurde der demokratische Rechtsstaat zur Grundlage des politischen und persönlichen Lebens. Auch auf der materiellen Seite wurde seitdem viel erreicht: Sanierte Innenstädte, ein modernes Verkehrs- und Kommunikationsnetz, ein Gesundheitssystem auf hohem Niveau, eine geschützte Umwelt, eine wachsende und zukunftsorientierte Wirtschaft und vieles mehr.
Trotz der guten Entwicklung bestehen noch merkliche Niveauunterschiede bei wichtigen Kennzahlen der Wirtschaft, dem Arbeitsmarkt und bei den Löhnen.
Deshalb ist eine weitere überproportionale Beteiligung des Bundes an Maßnahmen der Struktur- und Wirtschaftsförderung in den neuen Ländern notwendig.
Der bis 2019 laufende Solidarpakt II stellt dabei einen verlässlichen finanziellen Rahmen für die weitere Entwicklung der ostdeutschen Länder dar.
Neben den Aspekten der wirtschaftlichen Angleichung spielen für die innere Einheit Deutschlands auch die Stärkung der demokratischen Strukturen, des gesellschaftlichen Zusammenhaltes sowie die Aufarbeitung von SED-Unrecht und eine lebendige Erinnerungskultur eine wichtige Rolle.
Alle Entscheidungen und Maßnahmen der Bundesregierung, die Ostdeutschland betreffen, werden durch den Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer begleitet; er berät, koordiniert und setzt Impulse.

