Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst Verwaltungsrecht Artikel Meldewesen
Bürgeramt in Berlin
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Die Meldebehörden führen die Melderegister. Deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft. Das Meldewesen ist das „informationelle Rückgrat“ einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.
Derzeitige Rechtslage
Rechtsgrundlagen des Meldewesens sind das Melderechtsrahmengesetz des Bundes sowie die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen Durchführungsverordnungen.
Im Melderechtsrahmengesetz sind insbesondere folgende Sachverhalte geregelt:
- Die Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht, sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden (Meldepflicht). Aufgrund der Benachrichtigung der vormals zuständigen Meldebehörde durch die Meldebehörde des Zuzugsorts im Wege des Rückmeldeverfahrens ist außer bei Wegzügen ins Ausland keine Abmeldung am alten Wohnort mehr erforderlich.
- Beim Aufenthalt in Hotels haben die Gäste einen Hotelmeldeschein auszufüllen und ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen. In Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen müssen in der Regel gesonderte Verzeichnisse über die aufgenommenen Personen geführt werden.
Die Betroffenen haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft über
- die zu ihrer Person bei den Meldebehörden gespeicherten Daten und Hinweise sowie deren Herkunft,
- die Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen und der ihnen zu übermittelnden Daten sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung und von re-gelmäßigen Datenübermittlungen
- In den Melderegistern zu speichernde Daten dürfen nur nach Maßgabe des Melderechtsrahmengesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften erhoben oder verwendet werden.
- Den bei den Meldebehörden beschäftigten Personen ist es untersagt, perso-nenbezogene Daten unbefugt zu erheben oder zu verwenden (Meldegeheimnis).
- Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können über Melderegisterauskünfte in gesetzlich genau definiertem Umfang Informationen über gemeldete Einwohner erhalten.
Künftige Rechtslage
Im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 wurde das Meldewesen in die aus-schließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens mit einem Bundesmeldegesetz als Kernstück am 28. Februar bzw. 1. März 2013 beschlossen. Das Bundesmeldegesetz wurde am 8. Mai 2013 verkündet (BGBl. I S. 1084). Es wird am 1. Mai 2015 in Kraft treten. Den Gesetzestext finden Sie rechts als Download.





