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Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst Artikel Sponsoring

Sponsoring sind Zuwendungen, die Private der Verwaltung geben, in der Regel, um dadurch einen werbewirksamen Vorteil zu erreichen.

Zuwendungen aus privaten Finanzierungsquellen haben für die öffentliche Verwaltung in den letzten Jahren aufgrund der immer knapper werdenden Haushaltsmittel zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die öffentliche Verwaltung muss schon jeden Anschein fremder Einflussnahme vermeiden, um die Integrität und die Neutralität des Staates zu wahren. Die Annahme einer Zuwendung ist immer mit größter Sorgfalt abzuwägen.

Zur Regelung der Annahme von Zuwendungen Privater hat das Bundeskabinett die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) - VV Sponsoring – beschlossen. Sie ist am 11. Juli 2003 in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvorschrift erweitert die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und ist damit ein weiterer Beitrag zur Transparenz in der Bundesverwaltung.

Die VV Sponsoring enthält verbindliche Leitlinien und Handlungsanweisungen, die den Umgang für die immer komplexer werdende Praxis mit Sponsoring in der Bundesverwaltung erleichtern und präzisieren.
Dabei sind wesentliche Ziele der VV Sponsoring, dass

  • für die öffentliche Verwaltung schon jeder Anschein fremder Einflussnahme vermieden wird, um die Integrität und Neutralität des Staates zu wahren,
  • keinesfalls im Bereich der Eingriffverwaltung zulässig ist
  • Sponsoring in geeigneten Fällen unterstützend dazu beitragen kann, Verwaltungsziele zu erreichen, und dass
  • Sponsoringleistungen zur Vermeidung von Parteilichkeit der öffentlichen Verwaltung transparent gemacht werden müssen. Hierzu ist geregelt, dass die Bundesregierung (BMI) alle zwei Jahre die Öffentlichkeit in einem Sponsoringbericht umfassend hierüber informiert und jede Einzelleistung eines Gebers über 5.000 Euro mit Angabe des Verwendungszwecks und des Namens aufgeführt.

Im aktuellen vierten Sponsoringbericht von Juni 2011 informiert die Bundesregierung über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung für die Jahre 2009 und 2010.

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