Geoinformationen - Grundlage für raumbezogene Entscheidungen
Die Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Geodaten sind unverzichtbare staatliche Infrastrukturleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Der Staat erhebt daher vielfältigste Geobasisdaten und Geofachdaten.
Mit dem Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) sind für diese geohaltende Stellen des Bundes einheitliche qualitative und technische Standards formuliert worden.
Mit der INSPIRE-Richtlinie wurde eine Initiative der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, die das Ziel hat, die erhobenen Geodaten und Geofachdaten einheitlich in ganz Europa online über das Internet bereitzustellen.
Die Zusammenführung und Darstellung der vorhandenen Geodaten von Bund, Ländern und Kommunen wird u.a. durch den Ausbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) realisiert. Das zentrale Schaufenster ist das gemeinsame Geoportal Deutschland (www.Geoportal.de).
Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) als nachgeordnete Behörde des BMI über das "Dienstleistungszentrum"
Geodaten, Karten, Luftbilder und online und als Webanwendungen sowie vielfältige Informationen über die Geobasisdaten von Bund und Ländern an. Das BKG hat auch die Aufgabe, die Bundesregierung fachlich zu beraten und die nationalen Fachinteressen auf internationaler Ebene zu vertreten.
Das BMI hat seit 1998 den Vorsitz im Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) und koordiniert damit das Geoinformationswesen auf Bundesebene in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen.

