Ausweise und Pässe
Reisepässe und Personalausweise werden in Deutschland bei den zuständigen kommunalen Pass- und Ausweisbehörden (meist in sog. "Bürgerämtern") beantragt. Für die Beantragung der elektronischen Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose (eRA) sind die Ausländerbehörden zuständig.
Das Pass- und Personalausweisrecht ist bundeseinheitlich geregelt. Nähere Informationen zu den nationalen Ausweisdokumenten erteilt die zuständige Pass- bzw. Ausweisbehörde Ihres Wohnortes. Auskünfte zum elektronischen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose erhalten Sie über die zuständige Ausländerbehörde
