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Artikel Reisepass

Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Der elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt, seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert.

In der Europäischen Union wurden einheitlich elektronische Reisepässe eingeführt, um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt. Die EG-Verordnung zur ePass-Einführung wurde 2004 verabschiedet. Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt

In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Alle vor dem 1.11.2005 bzw. 1.11.2007 ausgestellten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Beachten Sie jedoch die Einreiseformalitäten des jeweiligen Reiselandes. Auskunft dazu gibt das Auswärtige Amt.

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