Überblick über die Integrationspolitik des Bundes
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Entsprechend der Intention des Zuwanderungsgesetzes wurden die unterschiedli-chen Beratungssysteme für Ausländer und Spätaussiedler zu einer einheitlichen Migrationsberatung für alle erwachsenen Zuwanderer (über 27 Jahre) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zusammengelegt und es wurde ein bundesweites Netz von mehr als 600 Beratungsstellen eingerichtet. Neben den Beratungseinrichtungen für erwachsene Zuwanderer bestehen für Jugendliche spezielle Beratungseinrichtungen, die sogenannten Jugendmigrationsdienste in der Ressortverantwortung des BMFSFJ. Dieses migrationsspezifische Beratungsangebot, das den Integrationsprozess initiieren und steuern soll, steht allen Zuwanderern vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach der Ankunft zur Verfügung und soll sie zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigen. Der Schwerpunkt des Beratungsangebots der MBE liegt auf einem bedarfsorientierten Case-Management, zu dem ein Sondierungsgespräch, eine individuelle Kompetenz-analyse sowie ein Förderplan gehören. Da es sich bei der Migrationsberatung um ein die Integrationskurse begleitendes Integrationsangebot handelt, richten sich die Standorte der Beratungseinrichtungen nach den Standorten der Integrationskurse.
Förderung von allgemeinen und zielgruppenspezifischen Projekten
In Ergänzung des gesetzlichen Grundangebotes (Integrationskurse und Migrations-beratung für erwachsene Zuwanderer) werden im Zuständigkeitsbereich des Bun-desministeriums des Innern im Rahmen seiner Möglichkeiten auch weiterhin Maß-nahmen gefördert, die der gesellschaftlichen Integration und der interkulturellen Einbindung von Zuwanderinnen und Zuwanderern dienen. Diese gemeinwesenorientierten Projekte richten sich an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer, darunter an Gruppen mit besonderem Integrationsbedarf.
Wichtige Schwerpunkte sind die Einbindung in die örtliche Gemeinschaft, die Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Zuwanderer und von Zuwanderern, die präventive Arbeit (Gewalt- und Suchtprävention und Konfliktmanagement) und die Akzeptanzsteigerung bei der einheimischen Bevölkerung sowie die Verbesserung des Zusammenlebens von Einheimischen und Zugewanderten.
Weiterhin unterstützt das Bundesministerium des Innern Projekte mit politischer Signalwirkung zur gesellschaftlich-politischen Integration von Ausländern. Als Zeichen, dass die Aktivitäten von Migrantenselbstorganisationen gebraucht und gewürdigt werden, wird bei der Projektdurchführung überwiegend auf eine Zusammenarbeit mit diesen gesetzt.





